Beschluss: ungeändert beschlossen

Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Verbandsversammlung einstimmig (71,53 Stimmen) dafür aus, die Tagesordnungspunkte 12 bis 16 nichtöffentlich beraten zu lassen.