Sitzung: 07.12.2017 Gemeindeversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindeversammlung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 nichtöffentlich beraten zu lassen.