Sitzung: 12.12.2017 Gemeindevertretung
Tobias Schmidt vom Amt Föhr-Amrum erläutert des Haushalt der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Haushaltsjahr 2018.
Die Gemeinde Norddorf auf Amrum stellt für das Haushaltsjahr 2018 zum
zehnten Mal einen Haushaltsplan nach dem Modell des NKR (Neues kommunales
Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes auf.
1 Ergebnisplan / -rechnung:
Im Ergebnisplan werden die dem Haushaltsjahr zugehörigen Erträge
und Aufwendungen nachgewiesen (periodisches
Prinzip). Das Konzept des Ressourcenverbrauches wird
dadurch umgesetzt, dass neben den in der Rechnungsperiode aufkommenden Erträgen
und Aufwendungen die Rechengrößen des Werteverzehrs der Anlagegüter, gemessen
an ihrer (gem. Abschreibungstabelle) buchhalterisch festgelegten
voraussichtlichen Lebensdauer, aufgeführt werden. Damit bezieht sich ein in der
Ergebnisrechnung ergebender Überschuss oder
Fehlbetrag verursachungsgerecht
auf den Zeitraum, dem er zuzurechnen ist.
Der / Die Ergebnisplan/-rechnung wird in Staffelform aufgestellt und beinhaltet nach
§ 2 GemHVO Doppik verpflichtend die Darstellung verschiedener Zwischenergebnisse. Die
Zeilen des Ergebnisplanes lauten:
10 + Ordentliche Erträge
17 – Ordentliche
Aufwendungen
18 = Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeiten ( Zeilen 10 und 17)
19 + Finanzerträge
20 – Zinsen und
sonstige Finanzaufwendungen
21 = Finanzergebnis (Zeilen 19
und 20)
22 = Ordentliches Jahresergebnis
(Zeilen 18 und 21)
23 + Außerordentliche Erträge
24 –
Außerordentliche Aufwendungen
25 =
Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24)
26 = Jahresergebnis (Zeilen 22
und 25)
1.1 Finanzplan
/ -rechnung:
Der Finanzplan enthält alle im Zusammenhang mit den
Erträgen, Aufwendungen und den investiven Geschäftsvorfällen stehenden Einzahlungen und Auszahlungen. Aus der
Gegenüberstellung der Salden ergibt sich ein Liquiditätssaldo,
der bei Einzahlungsüberhang die liquiden Mittel der Gemeinde verstärkt und bei
darüber liegenden Auszahlungen den Mittelbestand schmälert. Auch diese
Auswirkung ist auf der obigen Grafik dargestellt.
Im Gegensatz zum früheren
„Vermögenshaushalt“ werden die Investitionstätigkeiten der
Gemeinde im Jahr ihrer Abwicklung nur durch die
erforderlichen Liquiditätsmittel,
also im Finanzhaushalt, dargestellt. Die sich hieraus ergebenden Belastungen
oder aber Ertragsüberhänge ergeben sich aus der Abschreibung der Anlagegüter und / oder Zuweisungen in den Folgejahren. Diese Beträge sind damit künftig Planungsgegenstand
der Ergebnisrechnung.
Der / Die Finanzplan/-rechnung wir wie der Ergebnisplan
in Staffelform aufgestellt und beinhaltet nach § 3 GemHVO Doppik verpflichtend
die Darstellung verschiedener Zwischenergebnisse.
Die Zeilen des Finanzplanes lauten:
9 + Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
16 – Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9
und 16)
26 + Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
34 – Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
35 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 26 und
34)
36 = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Zeilen 17
und 35)
37 + Aufnahme von Krediten für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
38 + Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehn aus der Anlage liquider
Mittel
39 – Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
40 – Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen zur Anlage liquider
Mittel
41 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit
42 = Änderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln (Zeilen 36 und 41)
43 + Anfangsbestand an Finanzmitteln
44 = Liquide Mittel (Zeilen 42 und 43)
2. Allgemeine
Angaben:
Die Einwohnerzahl der Gemeinde
Norddorf auf Amrum steigt von 563 auf 577
nach dem Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.12.2016. Die Zahl der
Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls
entsprechend verändert haben.
3.1 Finanz- und Steuerkraft,
Schlüsselzahlen
Nach dem kommunalen
Finanzausgleich 2018 errechnet sich für die Gemeinde Norddorf auf Amrum eine
Finanzkraft von 863.542 EUR. Im Vorjahr betrug der Wert
773.456 EUR. Die Steuerkraftmesszahl beträgt für das
Haushaltsjahr 908.924 EUR.
3.2 Amtsumlage:
Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes
erforderliche Amtsumlage wird durch 15
amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.
Die Gemeinde
Norddorf auf Amrum
hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen, d.h. ihrer Finanzkraft) einen
Anteil von 6,73 % am Gesamtbedarf. Der
Amtsumlagebetrag für die Gemeinde beträgt für das Jahr 2018 mithin rd. 423.552,- EUR bei einem Umlagesatz von 49,05 % (Vj. 49,05%).
3.3 Kreisumlage,
Gewerbesteuerumlage:
Der Ansatz für die Kreisumlage basiert 2018 auf der Berechnung mit 37,50 % (Vj.:37,50 %) der Umlagegrundlagen.
Der
Haushaltserlass des Innenministers für das Haushaltsjahr 2018 geht für das
Haushaltsjahr von einem Gewerbesteuerumlagesatz in Höhe von 68,5 % aus. Für die kommenden 3 Haushaltsjahre
liegt die Entwicklungsprognose 2019 bei 68,5 %, 2020
bei 35.0 % und 2021 bei 35,0 %.
4. Ergebnishaushalt:
Im Folgenden sind die wesentlichsten
Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:
Produkte die bis 2014 im Amtshaushalt
dargestellt wurden und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft
erstattet wurden. Diese Produkte werden ab dem Haushaltsjahr 2015 an den neu
gebildeten Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum mit einem Anteil von 30,54
% erstattet. Die Erstattung an den Zweckverband erfolgt in Form einer
Zweckverbandsumlage in Höhe von 182.695 EUR.
30,54 % Produkt Bezeichnung gem. Betrag Betrag Norddorf 412100 Gemeindeschwesternstation 23.100,00 7.054,69 412100 DRK Sozialstation (Verlustausgl.) 16.000,00 4.886,37 Die Brücke 0,00 0,00 243001 betreutes Wohnen 0,00 0,00 365001 Kindergarten 329.800,00 100.720,23 412100 Psychologenstelle Amrum 3.120,00 952,84 366010 Jugendzentrum Amrum 32.500,00 9.925,43 126002 Feuerwehr 177.200,00 54.116,51 272001 Büchereiwesen / Medienetat 8.500,00 2.595,88 111002 Verwaltungskosten 5.100,00 1.557,53 Umlagenfinanzierte Afa 2.900,00 885,65 Zweckverbandsumlage 598.220,00 182.695,13
Das Jugendzentrum
Amrum erhält jährlich einen Zuschuss von 20.000 EUR. Die Ansatzerhöhung von
12.500 EUR wird erst nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und nach
Beschlussfassung des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales ausgezahlt.
Der Ansatz des Kindergartens
wird sich durch die Schaffung einer neuen Krippengruppe und der daraus
resultierenden Personalaufstockung stark erhöhen.
Die übrigen
Haushaltsansätze des Ergebnisplanes 2018 wurden im Vergleich zum Vorjahr an das
Jahresergebnis angepasst.
5. Finanzhaushalt:
5.1 Investitionen
/ Investitionsförderungsmaßnahmen:
Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat in
ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2018 in Höhe von 40.000 EUR aufgenommen.
Im Produkt 538530 Kanal(RW) wird für die Digitalisierung
des Regenwasserkanales
ein Betrag in Höhe von 30.000 EUR eingeplant.
Im Produkt 541003
Straßenbeleuchtung
werden 10.000 EUR für 4 neue Straßenlaternen eingeplant.
12. Liquidität der Gemeinde Norddorf auf
Amrum:
Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat mit Stand zum 05.12.2017 eine
Liquidität von rd. 556.663 €.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2018.
Haushaltssatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2017 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.276.100,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.422.500,-- EUR
einem
Jahresüberschuss von 0,--
EUR
einem
Jahresfehlbetrag von 146.400,--
EUR
2. im Finanzplan mit
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.254.000,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.340.200,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 6.000,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 68.700,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf 0,-- EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 5.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Die Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze wird entsprechend der Grundlagen des § 22 GemHVO - Doppik umgesetzt.
§ 6
Für den Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Norddorf werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 1.100.700,-- EUR
die Aufwendungen auf 1.186.063,-- EUR
der
Jahresgewinn auf 0,-- EUR
der
Jahresverlust auf 85.363,-- EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 855.980,-- EUR
die Ausgaben auf 855.980,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf 1.000.000,-- EUR
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Herrn
Landrates
vom ________________ 2018 AZ: __________________) erteilt.
25946 Norddorf auf Amrum, Dezember 2017
Der Bürgermeister