Tobias Schmidt vom Amt Föhr-Amrum erläutert des Haushalt der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Haushaltsjahr 2018.

 

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum stellt für das Haushaltsjahr 2018 zum zehnten Mal einen Haushaltsplan nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes auf.

 

 

1 Ergebnisplan / -rechnung:

 

Im Ergebnisplan werden die dem Haushaltsjahr zugehörigen Erträge und Aufwendungen nachgewiesen (periodisches Prinzip). Das Konzept des Ressourcenverbrauches wird dadurch umgesetzt, dass neben den in der Rechnungsperiode aufkommenden Erträgen und Aufwendungen die Rechengrößen des Werteverzehrs der Anlagegüter, gemessen an ihrer (gem. Abschreibungstabelle) buchhalterisch festgelegten voraussichtlichen Lebensdauer, aufgeführt werden. Damit bezieht sich ein in der Ergebnisrechnung ergebender Überschuss oder Fehlbetrag verursachungsgerecht auf den Zeitraum, dem er zuzurechnen ist.

 

Der / Die Ergebnisplan/-rechnung wird in Staffelform aufgestellt und beinhaltet nach

§ 2 GemHVO Doppik verpflichtend die Darstellung verschiedener Zwischenergebnisse. Die Zeilen des Ergebnisplanes lauten:

 

10 + Ordentliche Erträge

17 – Ordentliche Aufwendungen

18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeiten ( Zeilen 10 und 17)

19 + Finanzerträge

20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20)

22 = Ordentliches Jahresergebnis (Zeilen 18 und 21)

23 + Außerordentliche Erträge

24 – Außerordentliche Aufwendungen

25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24)

26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25)

 

1.1 Finanzplan / -rechnung:

Der Finanzplan enthält alle im Zusammenhang mit den Erträgen, Aufwendungen und den investiven Geschäftsvorfällen stehenden Einzahlungen und Auszahlungen. Aus der Gegenüberstellung der Salden ergibt sich ein Liquiditätssaldo, der bei Einzahlungsüberhang die liquiden Mittel der Gemeinde verstärkt und bei darüber liegenden Auszahlungen den Mittelbestand schmälert. Auch diese Auswirkung ist auf der obigen Grafik dargestellt.

 

Im Gegensatz zum früheren „Vermögenshaushalt“ werden die Investitionstätigkeiten der Gemeinde im Jahr ihrer Abwicklung nur durch die erforderlichen Liquiditätsmittel, also im Finanzhaushalt, dargestellt. Die sich hieraus ergebenden Belastungen oder aber Ertragsüberhänge ergeben sich aus der Abschreibung der Anlagegüter und / oder Zuweisungen in den Folgejahren. Diese Beträge sind damit künftig Planungsgegenstand der Ergebnisrechnung.

 

Der / Die Finanzplan/-rechnung wir wie der Ergebnisplan in Staffelform aufgestellt und beinhaltet nach § 3 GemHVO Doppik verpflichtend die Darstellung verschiedener Zwischenergebnisse.

 

Die Zeilen des Finanzplanes lauten:

 

  9 + Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

16 – Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16)

26 + Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

34 – Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

35 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 26 und 34)

36 = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Zeilen 17 und 35)

37 + Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

38 + Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehn aus der Anlage liquider Mittel

39 – Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

40 – Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen zur Anlage liquider Mittel

41 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit

42 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 36 und 41)

43 + Anfangsbestand an Finanzmitteln

44 = Liquide Mittel (Zeilen 42 und 43)

 

2.         Allgemeine Angaben:

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Norddorf auf Amrum steigt von 563 auf 577 nach dem Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.12.2016. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.

 

3.1       Finanz- und Steuerkraft, Schlüsselzahlen

Nach dem kommunalen Finanzausgleich 2018 errechnet sich für die Gemeinde Norddorf auf Amrum eine Finanzkraft von 863.542 EUR. Im Vorjahr betrug der Wert 773.456 EUR. Die Steuerkraftmesszahl beträgt für das Haushaltsjahr 908.924 EUR.

3.2       Amtsumlage:

Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch 15 amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen, d.h. ihrer Finanzkraft) einen Anteil von 6,73 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für die Gemeinde beträgt für das Jahr 2018 mithin rd. 423.552,- EUR bei einem Umlagesatz von 49,05 % (Vj. 49,05%).

 

3.3 Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage:

Der Ansatz für die Kreisumlage basiert 2018 auf der Berechnung mit 37,50 % (Vj.:37,50 %) der Umlagegrundlagen.

 

Der Haushaltserlass des Innenministers für das Haushaltsjahr 2018 geht für das Haushaltsjahr von einem Gewerbesteuerumlagesatz in Höhe von 68,5 % aus. Für die kommenden 3 Haushaltsjahre liegt die Entwicklungsprognose 2019 bei 68,5 %, 2020 bei 35.0 % und 2021 bei 35,0 %.

 

4.         Ergebnishaushalt:

Im Folgenden sind die wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:

Produkte die bis 2014 im Amtshaushalt dargestellt wurden und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft erstattet wurden. Diese Produkte werden ab dem Haushaltsjahr 2015 an den neu gebildeten Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum mit einem Anteil von 30,54 % erstattet. Die Erstattung an den Zweckverband erfolgt in Form einer Zweckverbandsumlage in Höhe von 182.695 EUR.

 

 

 

30,54 %

Produkt

Bezeichnung

gem. Betrag

Betrag Norddorf

412100

Gemeindeschwesternstation

23.100,00

7.054,69

412100

DRK Sozialstation (Verlustausgl.)

16.000,00

4.886,37

 

Die Brücke

0,00

0,00

243001

betreutes Wohnen

0,00

0,00

365001

Kindergarten

329.800,00

100.720,23

412100

Psychologenstelle Amrum

3.120,00

952,84

366010

Jugendzentrum Amrum

32.500,00

9.925,43

126002

Feuerwehr

177.200,00

54.116,51

272001

Büchereiwesen / Medienetat

8.500,00

2.595,88

111002

Verwaltungskosten

5.100,00

1.557,53

 

Umlagenfinanzierte Afa

2.900,00

885,65

 

 

 

 

 

Zweckverbandsumlage

598.220,00

182.695,13

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das Jugendzentrum Amrum erhält jährlich einen Zuschuss von 20.000 EUR. Die Ansatzerhöhung von 12.500 EUR wird erst nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und nach Beschlussfassung des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales ausgezahlt.

 

Der Ansatz des Kindergartens wird sich durch die Schaffung einer neuen Krippengruppe und der daraus resultierenden Personalaufstockung stark erhöhen.

 

Die übrigen Haushaltsansätze des Ergebnisplanes 2018 wurden im Vergleich zum Vorjahr an das Jahresergebnis angepasst.

 

5.   Finanzhaushalt:

 

5.1                                   Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2018 in Höhe von 40.000 EUR aufgenommen.

 

Im Produkt 538530 Kanal(RW) wird für die Digitalisierung des Regenwasserkanales ein Betrag in Höhe von 30.000 EUR eingeplant.

 

Im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung werden 10.000 EUR für 4 neue Straßenlaternen eingeplant.

 

12.       Liquidität der Gemeinde Norddorf auf Amrum:

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat mit Stand zum 05.12.2017 eine Liquidität von rd. 556.663 €.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2018.

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum

für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Erträge auf                              1.276.100,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                1.422.500,-- EUR

                        einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                        einem Jahresfehlbetrag von                                                146.400,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.254.000,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.340.200,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                 6.000,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               68.700,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                        0,-- EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                          0,-- EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                         0,-- EUR

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                  260 %

     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            280 %

2.  Gewerbesteuer                                                                                                    320 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 5.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

§ 5

Die Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze wird entsprechend der Grundlagen des § 22 GemHVO - Doppik umgesetzt.

 

§ 6

Für den Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Norddorf werden festgesetzt:

1.       im Erfolgsplan

          die Erträge auf                                                                                  1.100.700,-- EUR

          die Aufwendungen auf                                                                    1.186.063,-- EUR

          der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

          der Jahresverlust auf                                                                            85.363,-- EUR

2.       im Vermögensplan

          die Einnahmen auf                                                                              855.980,-- EUR

          die Ausgaben auf                                                                                855.980,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                        0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                          0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           1.000.000,-- EUR

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Herrn

Landrates vom ________________ 2018 AZ: __________________) erteilt.

 

 

25946 Norddorf auf Amrum, Dezember 2017

 

                                                                                                   Der Bürgermeister