Frau Braun berichtet zur angestrebten Änderung des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein.

 

Die Mitglieder der Insel- und Halligkonferenz hätten an der Sitzung des Wirtschaftsausschusses teilgenommen und um eine Anhörung in dieser Angelegenheit gebeten. Diese solle am 28.02.2017 stattfinden.

 

Es gehe nicht nur um die Erhebung der Kurabgabe von den Tagesgästen sondern um die aller Gäste. Es sei im Sinne der Steuergerechtigkeit wichtig, alle Pflichtigen zu erfassen. Dabei handele es sich nicht um eine neue Abgabe. Eine zusätzliche Belastung der Einwohner sei nicht gewollt. Auch gebe es Befreiungen von der Kurabgabe der Angehörigen von Einwohnern bis zum 3. Verwandtschaftsgrad. Dies sei in anderen Destinationen so nicht üblich. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr seien komplett von der Kurabgabe befreit. Auch das sei anderswo nicht üblich.

 

Es gehe darum, die Möglichkeit zu erhalten, gemeinsam mit der Reederei die Sache anzugehen.

 

Sie stellt klar, dass die Einnahmen aus der Kurabgabe ausschließlich für den Tourismus verwendet werden dürfen.