Beschluss:
Dem Amtsausschuss beschließt:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum
31.12.2014 des Amtes Föhr-Amrum wird von der Amtsdirektorin vorgelegt und wie
folgt festgestellt:
Der
Jahresabschluss wird auf 42.261.307,16
EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss per 31.12.2014 beläuft sich auf 504.629,86 EUR.
Der Jahresüberschuss
soll in voller Höhe der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 17.691.264,91 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG KPG i.V. §
95n Abs. 4 und 5 GO wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.137.894,77 EUR werden genehmigt.
Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2014
des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,
ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in
Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
i.H.v. 1.137.894,77 EUR sollen in
der nächsten Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von
Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im
Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2014 beträgt 8.201.342,97 EUR. Dem gegenüber steht
das IST mit 8.060.269,92 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 141.073,05 EUR
unterschritten.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig