Beschluss:
Das Amt Föhr-Amrum schließt den „Vertrag über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland oder der Insel Föhr“ mit dem Land Schleswig-Holstein und dem Kreis Nordfriesland Gemeinden rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2017/18 ab. Dies betrifft nur diejenigen Gemeinden, die ihre Zustimmung zu einem Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2017 gegeben haben.
Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung
Im Bereich des Erwerbs von weiteren Schulabschlüssen stehen auf den Inseln und Halligen nicht alle schulischen Möglichkeiten zur Verfügung, so dass alternative Lösungen zur Herstellung einer Chancengleichheit entwickelt wurden.
Grundlage soll eine
analoge Förderung des weiterführenden Schulbesuches der Insel Helgoland sein.
Diese umfasst sowohl den Besuch einer Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule
als auch den Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder einer Berufsfachschule
für den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses.
In Analogie zu
diesem Vertrag müsste daher eine Förderung der Schülerinnen und Schüler zum
Erwerb der (Fach-)Hochschulreife für die Inseln Amrum und Pellworm sowie der
Halligen und daneben eine Förderung der Schülerinnen und Schüler der Halligen
für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses erfolgen. Diese Abschlüsse können
sowohl auf den Inseln Föhr und Sylt, auf dem Festland sowie auf einer deutschen
Schule in Dänemark erworben werden.
Die Schülerinnen und
Schüler der Inseln Amrum und Pellworm sowie der Halligen können mangels eigener
schulischer Angebote in den Heimatorten keinen Schulabschluss zur
(Fach-)Hochschulreife erreichen und sind daher auf einen Schulbesuch außerhalb
des Wohnortes angewiesen.
Die Schülerinnen und
Schüler der Halligen können darüber hinaus mangels eigener Angebote den
mittleren Schulabschluss nicht an ihrem Wohnort erwerben.
Diesbezüglich hat der Kreistag am 18. November 2016 sowie ergänzend nach Rückmeldung des Landes Schleswig-Holstein der Hauptausschuss am 28. August 2017 beschlossen, eine finanzielle Förderung der Insel- und Halligschüler/innen vorzunehmen.
Die Förderung umfasst:
· für die Inseln Amrum, Pellworm und die Halligen eine finanzielle Bezuschussung des Besuchs einer Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule oder eines Beruflichen Gymnasiums.
· für die Halligen darüber hinaus die finanzielle Förderung ab der Klasse 10 für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses.
Daneben wurde
beschlossen, dass auch die Schülerinnen und Schüler des Dänischen Schulvereines auf Föhr und Sylt (sowie der Halligen)
gefördert werden, da sie in diesen Schulen keinen Schulabschluss erwerben
können, sondern bereits ab der 9. Jahrgangsstufe für den ersten
allgemeinbildenden Schulabschluss auf eine andere Schule im dänischen
Schulsystem (in der Regel Flensburg) wechseln müssen. Eine Förderung ist bis
zur Beendigung der Oberstufe vorgesehen.
Die Förderung
beträgt 300,-- € monatlich. Die Unterbringungskosten auf der Insel Föhr
sind durch die touristischen Rahmenbedingungen teurer als auf dem Festland und
sollten daher mit 400,-- € monatlich gefördert werden.
Von den monatlichen
Kosten sollen jeweils ein Drittel von der zuständigen Wohnsitz-Gemeinde, vom
Kreis Nordfriesland und vom Land Schleswig-Holstein übernommen werden.
Die Abwicklung der
Bezuschussung soll über die Gemeinden bzw. Ämter erfolgen. Diese rechnen
vierteljährlich den Zuschuss mit dem Kreis Nordfriesland und dem Land Schleswig-Holstein
ab.
Bisher wird der
Besuch einer Schule auf dem Festland für die Inseln Amrum und Pellworm sowie
den Halligen auf Grundlage eines Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein
sowie dem Kreis Nordfriesland bis zur 9. Klasse analog zum Bafög einkommensabhängig je zur Hälfte von
Land und dem Kreis Nordfriesland gefördert.
Für den Schulbesuch
ab dem 10. Jahrgang besteht für diese Schülerinnen und Schüler ein regulärer einkommensabhängiger Bafög-Anspruch.
Von Seiten des Landes Schleswig-Holstein liegt grundsätzlich eine Zustimmung für den Beschluss des Hauptausschusses des Kreises Nordfriesland vor.
Lediglich der Bereich der Doppelförderung ist noch nicht abschließend geklärt. So kann es Einzelfälle geben, in denen Schüler/innen eine Förderung aus diesem Vertrag erhalten, die daneben auch eine Förderung aus dem einkommensabhängigen BaföG erhalten.
Nach derzeitiger Einschätzung des Kreises Nordfriesland wird diese Doppelförderung auch beim analogen Vertrag der Insel Helgoland zugelassen, so dass der Kreis Nordfriesland entsprechend des Beschlusses des Hauptausschusses weiterhin die Doppelförderung vorsieht. Das Land Schleswig-Holstein steht der Doppelförderung ablehnend gegenüber, hat aber eine Ergebnisoffenheit rückgemeldet.
Der Vertrag soll rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2017/18 geschlossen werden, so dass die Förderung rückwirkend zur Auszahlung kommt.
Der Vorlage liegen sowohl der Vertragsentwurf (Anlage 1) als auch die Vorlage für die Sitzung des Hauptausschusses des Kreises Nordfriesland am 28. August 2017 sowie der entsprechende Protokollauszug (Anlage 2) bei.
Es wird deutlich gemacht, dass es nicht nur um den Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland gehe sondern für Schülerinnen und Schüler von Amrum auch um den Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf der Insel Föhr.
Abstimmungsergebnis: einstimmig