Beschluss: zurückgestellt

Die Beschlussfassung wird auf die nächste Gemeindevertretersitzung vertagt.

 


Imke Waschinski erläutert und beschreibt die Satzung anhand der Vorlage. Weiterhin beantwortet Sie Fragen der Gemeindevertreter / Gemeindevertreterinnen hinsichtlich des Genehmigungsvorbehaltes.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oldsum beabsichtigt, die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Bütjeharepswai und nördlich der Landesstraße L214 einzuleiten.

 

Das Gebiet soll in 2 Satzungsbereiche aufgeteilt werden. Dies dient der Vermeidung von Befangenheitssituationen und dem Erhalt der Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung.

Die Satzung für den "Bereich B" umfasst das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Bütjeharepswai und nördlich der Landesstraße L214.

 

Mit der Erhaltungssatzung wird die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, „bauliche Anlagen, welche allein oder in Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst von städtebauliche, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischen Bedeutung sind“ (zitiert nach § 172 Abs. 3 BauGB) zu erhalten.

 

Neben der oben beschrieben Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestaltung (Ortsbild) ist ferner die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz) ein Ziel der Erhaltungssatzung. Insbesondere bei einer beantragten Nutzungsänderung von Wohngebäuden, die für Dauerwohnzwecken genehmigt und genutzt sind bzw. waren, zu Ferienwohnzwecken kommt diesem Gesichtspunkt eine besondere Bedeutung zu.