Beschluss:
Zu a) Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde
Oldsum für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem
und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig sowie
die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Oldsum für das
Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer
Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig und die
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich
sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3
Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird
beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß
§ 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Imke Waschinski
erläutert anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Am 19.10.2016 hat die Gemeinde Oldsum den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig gefasst.
Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Oldsum wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes an ebendieser Stelle durchgeführt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung und Aufbau eines Fernwärmenetzes zur Versorgung der Ortslagen von Oldsum und Süderende. Neben der hierfür benötigten Heizzentrale am südwestlichen Ortsausgang der Gemeinde Oldsum soll in der Zukunft eine Fläche zur Errichtung von Anlagen zur solaren Strahlungsenergie entstehen.
Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung haben seitens der Träger öffentlicher Belange Hinweise und Anregungen sind die Planunterlagen eingearbeitet worden.
Weiterhin steht die
Erhöhung der Werbeflächen noch aus.
Die
Ausgleichsmaßnahme soll im Flur 7, Flurstück 5 umgesetzt werden.
Der Standort für den
Löschwasserbrunnen soll noch festgelegt werden, befindet sich jedoch definitiv
nicht im Plangebiet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:9;
Davon anwesend: 7. , Ja-Stimmen:6 , Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Bürgermeister Riewerts