Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wahl des Kai Nissen zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Nieblum-Goting und der Wahl des Dennis Berges zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Nieblum-Goting sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Nieblum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000178.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Nieblum-Goting am 01.12.2017 ist Herr Kai Nissen für sechs Jahre zum Wehrführer der Gemeinde Nieblum gewählt worden. Herr Nissen erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers. Gleichzeitig hat die Versammlung Herrn Dennis Berges zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Nieblum gewählt. Herr Berges erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zur Teilnahme an drei noch fehlenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee hat sich der Gewählte schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10.02.1996 bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Nieblum zu ernennen.

 

 

Es wird um eine getrennte Abstimmung für die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Nieblum-Goting gebeten.

 


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen (Wehrführer)

 

                                                8 Ja-Stimmen (stellvertretender Wehrführer)