Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Bürgermeisterin Vollert Tobias Schmidt vom Amt das Wort.
Dieser erläutert anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2018 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -104.200 EUR (Vj. -155.400 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2016:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2017 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2017.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.229 Mio.
EUR |
1.278 Mio.
EUR |
+5 |
+6 |
+6 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
156 Mio. EUR |
193 Mio. EUR |
-3 |
+3 |
+3 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
111,7 Mio. EUR |
114,6 Mio.
EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.698,5 Mio.
EUR |
1.751,7 Mio.
EUR |
+2 |
+7 |
+5 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 19.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2018 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 51.200 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
:
Sachkonto |
2018 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000
Gewerbesteuer |
+600 |
Anpassung
an das Ergebnis 2017 |
40210000
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+14.200 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich 2018 (siehe vorstehende Tabelle) |
40220000
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
+6.100 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich 2018 (siehe vorstehende Tabelle) |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+9.000 |
Anpassung
an das Ergebnis 2017 |
40510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich |
+900 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich 2018 |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+44.500 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich 2018 (siehe vorstehende Tabelle) |
43612000 Tourismusabgabe |
-2.000 |
Anpassung
an das Ergebnis 2017 |
44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land |
+29.000 |
Kostenerstattung
Quartierssanierung |
45110000 Konzessionsabgaben |
-1.700 |
Jahresvorauskalkulation |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
-48.800 |
geringere
Unterhaltungsmaßnahmen |
52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w. |
-2.500 |
Anpassung
an das Ergebnis 2017 |
52510000 Haltung von Fahrzeugen |
+2.000 |
Anpassung
an das Ergebnis 2017 |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-5.600 |
Finanzausgleich 2018 |
537210000 Kreisumlage |
+14.800 |
Anpassung der Kreisumlage |
53722000 Amtsumlage |
+19.400 |
höhere Finanzkraft als im
Vorjahr |
54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden |
-2.000 |
Dienstleistungsentgelt T€
20,3 , inselweiter Tourismus T€ 22,5 |
54580000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit übriger Bereiche |
+8.400 |
Zuweisungen und Zuschüsse
Kindergärten |
57110400 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen |
+2.800 |
Lt. AfA |
57110700 Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge |
+1.000 |
Lt. AfA |
57410000 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen |
-8.100 |
Lt. AfA |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen
sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 59.800 EUR
ausgewiesen. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln der Gemeinde.
Im Produkt
111010 Gebäude und Liegenschaftsmanagement sind 5.000 EUR für neue
Spielgeräte und 500 EUR für Müllbehälter am Buswartehäuschen eingeplant.
Weiterhin sind in diesem Produkt
Einzahlungen in Höhe von 71.000 EUR für den Verkauf eines Grundstückes
eingeplant.
Im Produkt
126010 Gemeindefeuerwehr sind für die Anschaffung von 3 Digitalfunkempfänger
1.000 EUR vorgesehen. Für 3 Hand Digitalfunkgeräte und 10
Schädeldeckenmikrophonen für die Helme stehen 2.300 EUR zur Verfügung. Weitere
1.000 EUR stehen für kleine Investitionen zur Verfügung.
Das Produkt
541001 Straßen, Wege und Plätze beinhaltet die Planungskosten von 20.000
EUR für den Fußweg im Neubaugebiet. Weitere 5.000 EUR stehen für die
Verkehrsberuhigung Ecke Dörpsend / An der Marsch zur Verfügung.
Für die Breitbandversorgung im Produkt 573500 Förderung der
Breitbandtechnik werden für das Haushaltsjahr 2017 13.000 EUR eingestellt.
Diese Mittel werden nach 2018 übertragen.
Für das Haushaltsjahr 2018 werden weitere
20.000 EUR in den Haushalt aufgenommen.
Im Produkt
575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr stehen für die Anschaffung von
neuen Bänken 2.000 EUR im Haushalt zur Verfügung.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 15.01.2018 auf
rd. 91.556 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln i.H.v. -82.200
EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Aufgrund des negativen Ergebnisplanes gilt es für die Zukunft weiterhin Einnahmequellen auszuschöpfen und über Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nachzudenken um ggf. kurzfristig handeln zu können. Für die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen bedarf es der Mindesthebesätze (z.Zt. Grd.St. A 370 %, Grd.St. B 390%, GewSt. 370%, Hundesteuer 120 € p.a.).
Im Anschluss erläutert Herr Schmidt auf Anfrage die Voraussetzungen für die Anerkennung als Fehlbedarfsgemeinde und deren Auswirkung:
Die Gemeinde müsste zunächst drei Jahre einen Fehlbetrag aufweisen, um einen Antrag stellen zu können. Außerdem müssten die Mindesthebesätze auf die vorgegebenen Prozentsätze angehoben werden.
Bei Anerkennung als Fehlbedarfsgemeinde gäbe es die Möglichkeit Zuschüsse vom Land zu erlangen. Das können bis zu 75% des Fehlbedarfs sein, in jedem Falle aber 80.000€.
Das Land habe Einfluss auf Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis: Ja: einstimmig (7Stimmen)