Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Utersum wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 4.200.796,49 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2013 beläuft sich auf 79.760,18 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage mit einem Teilbetrag von 26.341,67 EUR zugeführt, die aufgrund der Eröffnungsbilanzkorrektur in 2013 negativ ausgewiesen wurde. Der verbleibende Betrag wird dem vorgetragenem Jahresfehlbetrag zugeführt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 140.239,06 EUR steigt um 107.369,08 EUR auf 247.608,14 EUR.

 

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 67.088,68 EUR werden genehmigt.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Buchungsbelege 2013 wurden bereits in der Sitzung vom 23.02.2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Utersum geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Utersum hat den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Utersum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 67.088,68 EUR soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 908.100,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 807.264,15 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 100.835,85 EUR unterschritten.

 


Abstimmungsergebnis:          

 

Der Jahresabschluss 2013 wird einstimmig ungeändert beschlossen.