Beschluss:
Die
Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Nieblum wird von dem Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 7.188.238,33 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2013 beläuft
sich auf 48.197,48 EUR.
Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (bis 25 % der allgemeinen Rücklage) zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 1.545.596,64 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 72.346,77 EUR werden genehmigt.
Herr Hauke Stammer aus der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum
berichtet ausführlich anhand der Vorlage Nieb/000169.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nieblum hat den Jahresabschluss 2013
der Gemeinde Nieblum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1.
Der
Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
2.
Die
einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
3.
Bei den
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
4.
Das
Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
5.
Der
Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
6.
Die
über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 72.346,77 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von
Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im
Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 1.148.400,00 EUR. Dem gegenüber steht
das IST mit 1.057.189,72 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 91.210,28 EUR
unterschritten.
7. Sonstige
Feststellungen / Empfehlungen:
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen