Sitzung: 14.02.2018 Gemeindeversammlung
Da die Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindeversammlung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 nichtöffentlich beraten zu lassen.