Beschluss:
Der
Gemeindeversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 894.210,05 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2013 beläuft sich auf 53.724,81
EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis
diese 25% der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein möglicher überschießender
Betrag wird der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von
69.254,00 EUR steigt um 56.796,02 EUR auf 126.050,02
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 14.913,03 EUR werden
genehmigt.
Bürgermeister Hemsen bedankt sich bei Hauke Stammer für seine
Ausführung.
Hauke Stammer erhält
das Wort und erläutert anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2013 der
Gemeinde Dunsum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum
Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit
geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 14.913,03 EUR soll in der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von
Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im
Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 112.000,00 EUR. Dem gegenüber steht das
IST mit 95.938,35 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 16.061,65 EUR
unterschritten.
6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Abstimmungsergebnis: Ja: 12 Stimmen Nein: / Stimmen