Sitzung: 27.02.2018 Gemeindevertretung
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 15 bis 19 nichtöffentlich beraten zu lassen.