Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt die öffentliche Bekanntmachung der „Aufforderung zur Interessenbekundung für die Trägerschaft der Kindertagesstätte in 25946 Nebel (Amrum) ab dem 01.08.2018“.

Dazu wird aus der Zweckverbandsversammlung eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die einzelnen Ausschreibungspunkte und die Fristen benennen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die Bürgermeister, Herr Klüßendorf und Herr Bendixen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Sommer 1998 wurde zwischen dem damaligen Amt Amrum und dem Kindergarten Amrum e.V. ein Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet sowohl die Vermietung des Gebäudes Feederhuugam 1 in 25946 Nebel an den Kindergarten Amrum e.V., als auch die Finanzierung des Kindergartens.

Mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung vom 22.05.2017 wurde dieser Vertrag frist­gerecht zum 31.07.2018 gekündigt (siehe Vorlage ZVA/000003). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlagen ZVA/000004 und ZVA/000006 verwiesen.

Der Zweckverband möchte nun die vakante Trägerschaft für den Kindergarten öffentlich bekannt machen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe nach § 25 Abs. 4 S. 2 KiTaG die Möglich­keit geben, ihr Interesse an der Trägerschaft und dem Betrieb für die Kindertagesstätte in Nebel ab dem 01.08.2018 zu bekunden.

Zu diesem Zweck wird eine sogenannte „Aufforderung zur Interessenbekundung für die Träger­schaft der Kindertagesstätte in 25946 Nebel“ erarbeitet, welche der Zweckverbands­versammlung in der nächsten Sitzung vorgestellt wird.

Herr Schenck erläutert die Sach- und Rechtslage. Die Anlage zur Beschlussvorlage wurde den Mitgliedern bekannt gegeben.

Frau Franz fragt an, ob sich der bisherige Träger auch am Verfahren beteiligen muss. Der Vorsitzende antwortet, auch der jetzige Träger muss sein weiteres Interesse bekunden und teilnehmen.

Herr Jungclaus fragt an, welche Kosten für die Ausschreibung entstehen. Es sind die Kosten für die Bekanntmachung die entstehen.

Der Vorsitzende regt an, den Umfang der Punkt des Interessenbekundungsverfahrens und den terminlichen Ablauf mit den Bürgermeistern vorab zu beraten. Dazu wird empfohlen eine Arbeitsgruppe zu bilden. Der Beschluss wird um die Bildung der Arbeitsgruppe ergänzt.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig