Der Ausschussvorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder, die Vertretung der Verwaltung, die Vertreterin des Seniorenbeirates sowie die Öffentlichkeit.

Die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

Der Vorsitzende eröffnet die 12. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen.