Sitzung: 15.02.2018 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Stadt/002251
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen stimmt
den wie folgt aufgeführten Änderungen zu. Die Satzungstexte sind entsprechend
anzupassen und in der Beratungsfolge dem Finanzausschuss sowie der
Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für
öffentliche Einrichtungen möge sich für folgende Änderungen aussprechen:
Gebührensatzung über die Sondernutzung an
öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr (SNGebührenS) vom 13.05.2011.
Neufassung des § 4 (Änderung hervorgehoben).
§ 4
Gebührenbemessung und Gebührenberechnung
(1) Grundlagen für die Bemessung der Gebühren
sind die Art und das Ausmaß der Einwirkung auf den Gemeingebrauch, wobei
insbesondere die örtliche Lage der benutzten Straße, die Zeitdauer und der
Umfang der Sondernutzung zu berücksichtigen sind, sowie der wirtschaftliche
Vorteil der Sondernutzung. Wird bei Warenauslagen oder gastronomischer
Bestuhlung mehr als 75 % der eigenen Grundstücksbreite von der öffentlichen
Verkehrsfläche in Anspruch genommen, werden immer die Außengrenzen der
beanspruchten Fläche der Gebührenberechnung zugrunde gelegt, auch wenn es
Passanten noch möglich ist, zwischen den Waren und der Möblierung noch einen
Passierweg zu finden. Flächen zwischen oder vor Warenauslagen, die überwiegend
für Kunden und Käufer zur Verfügung stehen, gelten als Sondernutzungsfläche.
(2) Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Anlage zu dieser Gebührensatzung. Die in Ziffer 1.1c der Anlage genannten
Zonen umfassen folgende Stadtbezirke:
Zone 1: Sandwall von Mittelstraße bis Feldstraße,
gesamte Kurpromenade
Zone 2: Sandwall von Mittelstraße bis Große Straße,
Königstraße
Zone 3: Große Straße, Mittelstraße, Süderstraße von
Wilhelmstraße bis Sandwall, Carl-Häberlin-Straße
Zone 4: alle anderen Straßen der Fußgängerzone
Zone 5: alle Straßen außerhalb der Fußgängerzone
(3) Bei nach einem bestimmten Längen- oder
Flächenmaß zu berechnenden Gebühren werden angefangene Maßeinheiten voll
gerechnet.
(4) Eine Nutzung, die nicht auf tägliche,
wöchentliche oder monatliche Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen abstellt,
wird auf Zeit erteilt. Diese Festsetzung
gilt dann vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Der Gebührenrahmen, der den
Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres umfasst, ermäßigt sich um die
Hälfte, wenn der Nutzungsbeginn nach dem 30. Juni erfolgt.
Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen
Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr vom 13.05.2011
Änderung Gebührentarif 1 Straßenhandel und Gastronomie (Änderung hervorgehoben).
1. Straßenhandel
und Gastronomie
1.4 Betriebe im Sinne des § 1
Gaststättengesetz pro Sitzgelegenheit
auf Zeit |
|
in Zone 1 |
85,00 Euro |
in Zone 2 |
70,00 Euro |
in Zone 3 |
50,00 Euro |
in Zone 4 |
40,00 Euro |
in Zone 5 |
30,00 Euro |
Stehtische |
Doppelter Preis |
Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung
an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr vom 13.05.2011
Neufassung der
Tarifstelle 2.3 (Änderung hervorgehoben)
Stand 13.05.2011:
2.3 Verteilen von Handzetteln oder Warenproben, auch auf Parkplätzen durch Verteilung auf parkende Fahrzeuge 25,00
Euro pro Verteiler/halber Tag
Neufassung:
2.3 Verteilen von Handzetteln
oder Warenproben 25,00
Euro pro Verteiler/halber Tag
Neufassung der Tarifstelle 4.1 (Änderung hervorgehoben)
Stand 13.05.2011:
4.1 Bauzäune,
Baubuden, Baugerüste, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte, Lagerung von
Baumaterialien pro qm 0,50 Euro/Woche
Neufassung:
4.1 Bauzäune, Baubuden, Baugerüste, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte, Mobiltoiletten, Lagerung von
Baumaterialien, Aushub und Schutt
Je angefangene Woche pro m² bei monatlicher Nutzung 5,00 €
(Mindestgebühr 50,00 €)
bei wöchentlicher Nutzung 2,50 €
(Mindestgebühr 25,00 €)
Neufassung der
Tarifstelle 5.2 (Änderung hervorgehoben)
Stand 13.05.2011:
5.2
Baustelleneinrichtungen gemäß Ziffer 4.1 und Naturmaterialien wie Erde, Sand,
pflanzl. Stoffe usw. pro qm 1,00 Euro/Woche
Neufassung:
5.2 Baustelleneinrichtungen gemäß Ziffer 4.1 und Naturmaterialien wie Erde,
Sand, pflanzl. Stoffe usw.
Je angefangene Woche pro m² bei monatlicher Nutzung 5,00 €
(Mindestgebühr 50,00 €)
bei wöchentlicher Nutzung 2,50 €
(Mindestgebühr 25,00 €)
Die oben angeführten Änderungsvorschläge finden die einstimmige
Zustimmung durch den Ausschuss. Es wird empfohlen, die Vorlage ohne Änderungen
in die Beratungsfolge zu geben.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Berichterstatter.
Die Verwaltung führt anhand der Beschlussvorlage aus.
Aus den Reihen der SPD stößt der Vorschlag, das Verteilen von Handzetteln auf parkende Fahrzeuge als nicht mehr genehmigungsfähige Sondernutzung einzustufen, bereits aus Gründen der Abfallvermeidung auf Zustimmung.
Ein Vertreter der KG hinterfragt, wie die Taxierung der
gastronomischen Sitzgelegenheit zukünftig gestaltet werden soll.
Nach kurzem Meinungsaustausch wird darüber befunden, dass die jetzige Regelung
so beibehalten werden soll. Lediglich die Begrifflichkeiten sind
satzungstechnisch gemäß Vorlage anzupassen.
Die Verwaltung erläutert in der gebotenen Kürze das Erhebungsprozedere und die Hintergründe, warum eine Einmessung vor Ort nicht mehr erfolgt.
Weitergehender Beratungsbedarf besteht nicht. Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen