Sitzung: 20.03.2018 Finanzausschuss
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder des Finanzausschusses dafür aus, die Tagesordnungspunkte 15 bis 21 nicht öffentlich zu beraten