Sitzung: 27.02.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: Borg/000097
Beschluss:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
- Für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) wird der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
- Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
Ausweisung einer Sonderbaufläche sowie einer Grünfläche – zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung eines örtlichen bedeutsamen Freizeitangebotes im Geltungsbereich.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
- Die Ausarbeitung der Planunterlagen erfolgt über ein durch den Vorhabenträger beauftragtes Planungsbüro. Die Abwicklung des Planverfahrens erfolgt über das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum. Der Vorhabenträger trägt die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.
- Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Bgm. Nielsen bedankt sich bei Frau Strödel für ihre Ausführungen.
Bgm. Nielsen erteilt
das Wort an Frau Strödel. Sie erläutert anhand der Vorlage
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Borgsum beabsichtigt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) einzuleiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Borgsum durchgeführt.
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung eines örtlichen bedeutsamen Freizeitangebotes im Geltungsbereich.
Die Ausweisung soll als Sonderbaufläche sowie als Grünfläche erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: sieben
Davon anwesend: sieben, Ja-Stimmen: sieben, Nein-Stimmen: null, Enthaltungen: null
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.