Beschluss:
Der als Anlage beigefügten Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- in der Satzung soll verdeutlicht werden, dass die Betreuungszeit am Freitag bereits um 15.00 Uhr endet
- die monatliche Betreuungsgebühr in § 3 Abs. 1 a) bis c) ist wie folgt festzulegen:
(a) Früh- und 07.30
Uhr bis 8.45 Uhr und
Spätbetreuung 11.45 Uhr bis 13.15 Uhr 40,00 €
(b) erweiterte Betreuung bis 14.30 Uhr +15,00 €
(c) erweiterte Betreuung bis 16.00 Uhr +20,00 €
Damit treten die bisherigen Gebührenregelungen für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule und des Angebots der Betreuten Grundschule an der Rüm-Hart-Schule außer Kraft.
Der Schulausschuss weist darauf hin, dass es in der Gebührensatzung für die Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul auf Amrum keine Reduzierung der Gebühren für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes soll die Gebührensatzung der Betreuten Grundschule auf Amrum entsprechend angepasst werden.
Frau Schäfer
berichtet anhand der Vorlage Amt/000296.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die erforderliche Zusammenlegung der Betreuten Grundschule und der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule zum Schuljahr 2018/2019 bedingt eine Neuregelung der Gebührenerhebung für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten.
Bislang ist nur die Betreuung im Rahmen der Betreuten Grundschule mit 30,00 € pro Monat gebührenpflichtig (50% Geschwisterrabatt).
Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule werden von den Eltern momentan keine Gebühren erhoben. Lediglich an den Kosten für das Mittagessen (inkl. Nachmittagssnack) werden die Eltern mit derzeit 3,30 € pro Mahlzeit beteiligt.
Zur teilweisen Deckung der für die Bereitstellung des Angebots einer Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr anfallenden Kosten könnten ab kommendem Schuljahr von den Eltern monatliche Betreuungsgebühren erhoben werden.
Dies entspricht auch der gängigen Praxis bei vergleichbaren
Angeboten auf dem Festland und der Nachbarinsel Amrum.
Die Höhe der
geplanten monatlichen Betreuungsgebühr ist abhängig von der Art des in Anspruch
genommenen Betreuungsumfangs und beträgt zwischen 10,00 € und 75,00 € pro
Monat.
Der Kostenbeitrag für das Mittagessen (inkl. Nachmittagssnack) wurde nicht geändert und beträgt weiterhin derzeit 3,30 € pro Mahlzeit.
Zur verbindlichen Regelung hinsichtlich der Gebühren ist der Erlass der als Anlage beigefügten Satzung zwingend erforderlich. Mit dieser wird auch eine Grundlage geschaffen, ausstehende Zahlungen einzufordern.
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Im Zuge der Beratung kommt es aufgrund der zeitlichen Gewichtung zu dem
Vorschlag, die monatliche Betreuungsgebühr in § 3 Abs. 1 a)
bis c) wie folgt festzulegen:
(a) Früh- und 07.30
Uhr bis 8.45 Uhr und
Spätbetreuung 11.45 Uhr
bis 13.15 Uhr 40,00 €
(b) erweiterte Betreuung bis 14.30 Uhr +15,00 €
(c) erweiterte Betreuung bis 16.00 Uhr +20,00 €
Zudem müsse verdeutlicht werden, dass die Betreuungszeit am Freitag bereits um 15.00 Uhr endet.
Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass es in der Gebührensatzung für die Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul auf Amrum keine Reduzierung der Gebühren für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gebe. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes müsse die Gebührensatzung der Betreuten Grundschule auf Amrum entsprechend angepasst werden.
Es kommt zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig