Bevor die einzelnen Positionen des städtischen Haushalts im Ausschuss beraten werden sollen, wird aus der Mitte des Gremiums angeregt, diesen TOP zu verschieben, bis die Mitglieder sich die vorliegenden Zahlen haben ansehen können. Diese Anregung kann aus terminlichen Gründen nicht gefolgt werden, da der Haupt- und Finanzausschuss in den kommenden Tagen bereits über die Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanung berät.

Die Ansätze wie folgt:

 

Produkt 21301 Gefahrenabwehr/ Verkehrsangelegenheiten

 

Der Ansatz von 8.000 € ist für die anteilige Ausgabendeckung zwecks Beschäftigung eines privaten Sicherheitsdienstes über die Sommermonate eingestellt. Die zu deckende Ausgabensumme liegt insgesamt bei 16.000 – 17.000 € und wird ausschließlich durch die Stadt Wyk auf Föhr und den Städtischen Hafenbetrieb aufgebracht.

Auf Nachfrage, warum sich die Tourismus GmbH nicht mehr an dieser auch für den Tourismus wichtigen Aktion beteiligt, wird erwidert, dass die Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht mehr möglich wäre, weil es sich nicht mehr um eine städtische sondern nun um eine insulare Tourismus GmbH handelt.

Aus der Mitte des Ausschusses wird die Aufforderung geäußert, sich mit dieser Aussage nicht zufriedenzugeben. Vielmehr müsste seitens der Ordnungsbehörde insistiert werden, dass die Föhr Tourismus GmbH sich wieder mit einem angemessenen Anteil an den Kosten beteiligt, schließlich werden durch den Sicherheitsdienst auch touristische Interessen vertreten.

Hier richtet die Ordnungsbehörde die Bitte an die Mitglieder des Gremiums, diese Entscheidung auf dem politischem Wege herbeizuführen. Die Verwaltung ist mit diesem Ansinnen bereits zwei mal gescheitert. Es wird an dieser Stelle außerdem betont, dass es als sehr bedauerlich erachtet wird, dass sich die Anlieger der überwachten Straßen aus der Finanzierung ganz herausgezogen haben.

Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob es Anfragen oder Beschwerden aufgrund der großen Anzahl von Krähenvögel gegeben hat. Gerade in der näheren Umgebung des Krankenhauses sind die Krähen massiv präsent.

An die Ordnungsabteilung sind keine Beschwerden dieser Art herangetragen worden. Man muss aber im Rückblick offen eingestehen, dass die vor zwei Jahren durchgeführte Vergrämung nicht den erhofften Erfolg gebracht hat. Zudem war diese Aktion sehr kostspielig. Als Alternative käme eine großangelegte Auslichtung der Bäume in Betracht. Falls der Ausschuss hier Handlungsbedarf sieht, müssten die Mittel eingestellt werden.

Seitens des Ausschusses wird vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 5.000 € in den Haushalt einzustellen.

Darüber wird wie folgt abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen: 4

                                                Nein-Stimmen: 5

 

Der Ausschuss beschließt, dass ohne konkrete und begründete Beschwerden hier noch nicht gehandelt werden soll. Sollten Beobachtungen einen Handlungsbedarf ergeben, so sollen im Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel eingestellt werden.

 

Im Hinblick auf die Rattenproblematik weiß die Ordnungsbehörde zu berichten, dass zur Zeit nur eine geringe Nachfrage nach Gift und Köderboxen vorherrscht. Man hofft auf einen strengen Winter, damit die anstehende Rattenbekämpfungsaktion erfolgreicher verläuft als im vergangenen Jahr.

 

Die Leitung des Ordnungsamtes nutz die Gelegenheit, um die Mitglieder des Gremiums auf ein ungelöstes Problem aufmerksam zu machen. Es ist ein Beschwerdebrief eingegangen, der sich hauptsächlich mit der Problematik der Radfahrer in der Fußgängerzone beschäftigt. Dieses Problem wurde bereits im letzten Ausschuss eingehend diskutiert. Eine nachhaltige Besserung ist nur durch eine zusätzliche Kraft für den Außendienst, zumindest für die Sommermonate, zu erreichen. Möglich ist z.B. eine 400 €-Kraft, die dann mit ordnungsrechtlichen Vollmachten ausgestattet ist.

Aus dem Ausschuss wird die Frage aufgeworfen, ob es rechtlich möglich sei, die Zone zeitweise auch für Radfahrer freizugeben.

Das Ordnungsamt erwidert, dass es hier sicherlich rechtliche Möglichkeiten gibt. Eine zeitliche Reglementierung würde aber das Problem nicht lösen.

Die Vertretung des Seniorenbeirates spricht sich auch für die Einstellung einer Aufsichtsperson aus. Es sollten hier alle Möglichkeiten eingehend geprüft werden.

Die Leitung der Ordnungsamt stellt nochmals die Dringlichkeit dieser Angelegenheit heraus. Zudem dieses Problem in der kommenden Saison wieder verstärkt auftreten wird. Es wird daneben klargestellt, dass diese Person keinen unmittelbaren Zwang ausüben darf. Vielmehr soll durch Präsenz und Kontakt die Situation entschärft werden.

Das Ordnungsamt wird zunächst diese Anregung an das Hafenamt weiterleiten. Der Städtische Hafenbetrieb sollte als Grundstückseigentümer ein erhöhtes Eigeninteresse an einer Beteiligung haben, zumal der Hafenbetrieb verkehrssicherungspflichtig ist. Auch wird an den Hafenbetrieb die Anregung des Seniorenbeirates weitergeleitet, die Beschilderung an und auf der Promenade zu überdenken.

Ein Mitglied des Gremiums zweifelt den Erfolg dieser Maßnahme an. Es sollte doch eingehend geprüft werden, ob nicht die Strandwärter mit ordnungsrechtlichen Befugnissen ausgestattet  werden können. Strandwärter sind in ausreichender Anzahl vor Ort und dies auch zu den kritischen Zeiten.

Das Ordnungsamt soll diese Variante rechtlich prüfen und dann dem Hafenausschuss zur weiteren Beratung übergeben.

 

Produkt 20101 Feuerwehr

 

Die Position 130-4000 musste aufgrund einer geänderten Landesverordnung um 1.000 € erhöht werden. Dies betrifft die Aufwandspauschale für die Träger der Freiwilligen Feuerwehr.

Ebenso musste die Ausgabeposition für Dienst- und Schutzkleidung um 4.000 € erhöht werden. Hier müssen sukzessive Helme und Einsatzbekleidung neubeschafft werden. Diese Maßnahme wird über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren abgewickelt. Die dringlichsten Zubehörteile müssen bereits im kommenden Jahr angeschafft werden.

 

Unter der Position 130-9400 können im Vermögenshaushalt im kommenden Jahr 20.000 € eingespart werden. Es haben sich bereits 60.000 € angesammelt, die für die Erneuerung von mindestens zwei Löschbrunnen ausreichend sind. Für diesen Zweck müssen zumindest für 2008 keine Gelder in Ansatz gebracht werden. Nach Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr werden dann wieder Gelder für die letzten zu erneuernde Brunnen in den Haushalt eingestellt.

 

Die Haushaltsposition 130-9350 umfasst einen Betrag von 15.000 €, der für die Umstellung der Funkeinrichtungen auf Digitaltechnik vorgesehen ist. Das Innenministerium hat per Erlass die landesweite Umstellung der Kommunikation aller Hilfs- und Polizeiorganisationen angeordnet. Diese Umstellung muss bereits im Januar 2009 abgeschlossen sein. Allerdings ist hier noch ein Zuschuss in Höhe von 30 % seitens des Landes zu erwarten.

 

Produkt 20610 Verkehrseinrichtungen

 

Die Position 635-5100 musste um 3.000 € erhöht werden. Grund ist der Erstattungsanspruch von Grün-Bau für die Einlagerung von Verkehrszeichen.

Der Betrag von 1.500 €, der unter der Position 635-5420 aufgeführt ist, dient als Aufwandsentschädigung für eine Privatperson, die das Setzen und Entfernen der Sperrvorrichtungen in der Fußgängerzone übernimmt.

 

Hier verweist das Ordnungsamt auf die in dieser Saison gehäuft angefallenen Lärmbeschwerden aus dem Bereich des Insel-Kiosks. Die Sperrung der Großen Straße hat hier deutlich zur Entspannung der Situation beitragen können.

 

 

Produkt 20606 Parkeinrichtungen

 

Die Einnahmeposition 680-1100 musste um 20.000 € reduziert werden. Dies liegt daran, dass ein Teil der gebührenpflichtigen Parkplatzfläche an den Städtischen Hafenbetrieb abgegeben wurde. Da sich diese Flächen ohnehin im Eigentum des Hafenbetriebes befinden, war diese Entscheidung rechtens.

Als ein erhebliches Problem erweisen sich die veralteten Parkuhren. Diese sind sehr störanfällig geworden und müssen regelmäßig mit erheblichen finanziellen Mitteln wieder in Funktion gesetzt werden. Daher ist geplant, an den frequentierten Stellen Parkscheinautomaten zu installieren. Die noch funktionstüchtigen Parkuhren sollen dann an weniger besuchten Stellen aufgebaut werden.

Diese Ausgabe schlägt sich in der Position 680-5200 nieder. Zunächst sollen zwei Automaten angeschafft werden.

Hier wird aus dem Ausschuss die Frage an die Ordnungsabteilung gerichtet, ob im Bereich der neu errichteten Tankstelle ein Parkverbot eingerichtet worden ist und ob hier auch Kontrollen durchgeführt werden. Allen Anschein nach hat das Parkverbot nicht zur Verbesserung der Situation beigetragen (Thema in der 11. Sitzung unter dem TOP Verschiedenes). Die Ordnungsbehörde sagt zu, die Sachlage zu begutachten und einen Außendienstmitarbeiter zur Ortsbegehung abzustellen.

 

 

Fischmarkt

 

In den vergangenen Jahren befanden sich an dieser Stelle im städtischen Haushalt die Ansätze für die Durchführung und Verwaltung des Fischmarktes. Verwaltungsintern sind in der jüngsten Vergangenheit Überlegungen angestellt worden, die Verwaltung des Fischmarktes nunmehr in private Hände zu übergeben. Die Einrichtung und die Übernahme der Verwaltung des Marktes erfolgte vor über zwanzig Jahren. Allerdings hat ursprünglich nicht die Stadt Wyk auf Föhr diese Aufgabe im Rahmen der Selbstverwaltung wahrgenommen. Vielmehr waren dies persönliche Motive, die die Ordnungsabteilung dazu bewegt hat, diese Aufgabe ehrenamtlich zu übernehmen. Die Stadt Wyk auf Föhr war und ist aber nie Veranstalter des Fischmarktes gewesen, zumal diese Veranstaltung nach den marktrechtlichen Vorschriften der Gewerbeordnung nicht als solcher festzusetzen ist. Vielmehr ist diese Veranstaltung als eine touristische Attraktion zu betrachten. Da in wenigen Jahren ein Wechsel in der Leitung der Ordnungsabteilung stattfinden wird und ein Nachfolger für diese Aufgabe intern nicht ersichtlich ist, werden nun Überlegungen angestellt, die Durchführung und Verwaltung des Fischmarktes an eine dafür zuständige Stelle zu übergeben. Die Ordnungsabteilung besitzt hier keinerlei sachliche Zuständigkeit. Der          Aufgabenträger sollte entweder eine touristische Einrichtung sein oder die Markthändler verwalten sich selbst, z.B. im Rahmen eines Vereines. Der Erfolg des diesjährigen Hafenfestes hat gezeigt, dass die Kommunikation zwischen dem Hafenbetrieb, der Tourismus GmbH und den Beschickern auch ohne Mitwirkung einer Behörde sehr gut funktioniert, so dass eine mögliche Abgabe an eine touristische Institution oder auch die Selbstverwaltung der Beschicker als sinnvolle Alternativen anzusehen sind.

Aus der Mitte des Ausschusses wird die Aussage vom Werksleiter des Hafenbetriebes hinterfragt, der in der jüngsten Sitzung des Hafenausschusses zu berichten wusste, dass die Stadt Wyk auf Föhr verwaltungsintern prüft, die Durchführung des Fischmarktes abzugeben.

Darauf erwidert die Vertretung der Ordnungsbehörde, dass diese Formulierung nicht ganz zutreffend gewählt worden ist, weil die Stadt nicht Aufgabenträger (Veranstalter) ist.

Ein Mitglied des Gremiums berichtet von einem Gespräch mit Frau Gehrmann, was zum Inhalt behabt hat, dass es in der Kompetenz der städtischen Gremien liegt, über Selbstverwaltungsaufgaben zu entscheiden. Die Fraktionen der SPD und der CDU vertreten hier einheitliche Auffassungen.

Die Fraktionen der Grünen und der KG möchten diese Entscheidung zunächst zurückstellen, um dies in den Fraktionen zu beraten. Der Ausschuss ist aber der Auffassung, dass die Verfügungsgewalt bei der Stadt gehalten werden müsste. Bevor hier eine endgültige Entscheidung herbeigeführt wird, sollte zunächst wie in den Vorjahren Gelder eingestellt werden. Zudem beauftragt der Ausschuss die Amtsverwaltung, eine Empfehlung für eine geeignete Stelle zu formulieren.

Die Ordnungsbehörde sagt zu, die Mittel für den Fischmarkt im Haushalt 2008 einzustellen. Betont aber, dass hier eine Neuzuordnung erfolgen müsste, da das Ordnungsamt diese Aufgabe in bisheriger Form auf absehbare Zeit nicht mehr erledigen kann.

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass Herr Dr. Hinrichsen, der viele Jahre das Geschirrmobil im Rahmen des BUND betrieben hat, für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung steht. Ein Nachfolger ist nicht in Sicht. Auch auf dem Jahrmarkt wird das Geschirrmobil kaum zu ersetzen sein.

Die Stadt Wyk auf Föhr und der Hafenbetrieb haben die Möglichkeit, hier reglementierend einzugreifen, wenn es um die Verwendung von Mehrweggeschirr geht, z.B. über die Pachtvereinbarungen. In diesem Zusammenhang müsste die Öko-Bilanz neu überprüft werden.

Das Ordnungsamt sagt zu, die Mittel in den Haushalt aufzunehmen und diese dann an den Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen: 4

                                                Nein-Stimmen: 5