Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 3.728.350,10 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2013 beläuft sich auf 118.480,53 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 240.216,58 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 199.178,35 EUR werden genehmigt.

 


Bürgermeisterin Braun erläutert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Wrixum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 199.178,35 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen zurückzuführen und auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik.

Den Haushaltsüberschreitungen lt. Kontenliste CIP von 199.178,35 EUR stehen beispielsweise Mehreinnahmen von 102.530,78 EUR gegenüber. Das Jahresergebnis lt. Ergebnisrechnung (Zeile 26) i.H.v. -118.480,53 EUR liegt um 68.419,47 EUR unter dem Planansatz von -186.900,00 EUR.

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

 


Abstimmungsergebnis:           Ja:       einstimmig (6 Stimmen)