Die Kommunen seien nicht mehr verpflichtet, Straßenausbeiträge zu erheben.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses sei diese Angelegenheit bereits angesprochen worden. Man habe sich für eine Aufhebung der Satzung ausgesprochen.

 

Einige Bereiche, z.B. Rebbelstieg, seien noch nach der alten Satzung abzurechnen.