Sitzung: 20.03.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Nord/000090
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt einstimmig:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Norddorf auf Amrum wird vom 1.
stellv. Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 8.314.837,90 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss per 31.12.2013 beläuft sich auf 197.429,32 EUR.
Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (bis 25 % der allgemeinen Rücklage) und ein möglicher überschießender Betrag der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 109.774,87 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Norddorf auf Amrum hat den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde
Norddorf auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 109.774,87 EUR sollen von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von
Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im
Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 1.026.600,00 EUR. Dem gegenüber steht
das IST mit 888.218,00 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 138.382,00 EUR
unterschritten.