Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Oevenum wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 2.926.021,32 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2013 beläuft sich auf 128.529,93 EUR.

 

Der nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Ebenso wird der negative Betrag der Ergebnisrücklage von 27.024,60 EUR auf neue Rechnung als nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag vorgetragen. Der negative Ausweis der Ergebnisrücklage resultiert aus den vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen 2013.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von -20.351,01 EUR steigt um 94.405,78 EUR auf 74.054,77 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 176.016,74 EUR werden genehmigt.

 


Bürgermeisterin Riemann erläutert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Oevenum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 176.016,74 EUR soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 632.600,00  EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 659.036,83  EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 26.436,83 EUR überschritten.

 

 


Abstimmungsergebnis:           Ja:       einstimmig (7 Stimmen)