Beschluss:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Oevenum wird von der
Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 2.763.670,80 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2014 beläuft sich auf
14.789,29 EUR.
Der nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen
und wird frühestens nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von
74.054,77 EUR steigt um 29.504,76 EUR auf 103.559,53
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 66.528,34 EUR werden
genehmigt.
Bürgermeisterin
Riemann erklärt anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2014
der Gemeinde Oevenum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 66.528,34 EUR soll in der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von
Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im
Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2014 beträgt 681.700,00 EUR. Dem gegenüber steht das
IST mit 682.196,12 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 496,12 EUR überschritten.
Abstimmungsergebnis: Ja: einstimmig (7 Stimmen)