Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr stellt den Jahresabschluss 2016 des Städtischen Liegenschaftsbetriebes wie folgt fest:

 

  1. Der Jahresabschluss des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr zum 31.12.2016 wird auf 11.645.416,79 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

  1. Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn ermittelt sich wie folgt:

 

·         Per 31.12.2015           136.548,28      EUR

 

·         Jahresgewinn 2016     335.952,82      EUR

 

·         Gesamt                       472.501,10      EUR

 


Herr Schmidt erteilt Frau Gehrmann das Wort. Diese berichtet anhand der Vorlage.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2016 des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr wurde von der Steuerkanzlei Andresen und Siedler aufgestellt und von der RN Revision Nord GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg geprüft.

 

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„ Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr“ für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Landesverordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigVO) liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es. Auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz – KPG) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (AV-Jap) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr“ zum 31. Dezember 2016 des gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.

 

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

Der Prüfungsbericht wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet:

 

Hamburg, den 14. November 2017

 

RN REVISION NORD GMBH & Co.KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

gez. Widera                 gez. Swinka

              Wirtschaftsprüfer

 

 

Der Prüfungsbericht ist dem Kommunalen Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur  Stellungnahme vorgelegt worden. Das KPA hat den Prüfungsbericht am  22.02.2018 mit eigener Feststellung zurückgesandt.   

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

„Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der dortigen Stadtvertretung festzustellen.

 

Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen bitte ich sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.“  

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig