Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Jan Lorenzen berichtet anhand der Vorlage und dem Lageplan:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

a) Vorstellung der Flächenbedarfsplanung im sonstigen Sondergebiet

Im Rahmen der Bebauungsplanerstellung wurden die Flächenbedarfe der C. G. Christiansen GmbH & Co. KG sowie der Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG geprüft.

 

Beide Betriebe liegen jeweils in einem sonstigen Sondergebiet SO1 Baustoffhandlung und Abfallverwertung (Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG) und SO2 Baumarkt und Baustoffhandlung (C. G. Christiansen GmbH & Co. KG).

 

Beide Betriebe bedürfen aus verschiedenen Gründen jeweils einer Versieglung von 90% der Grundfläche. Eine entsprechende Flächenbedarfsermittlung wird im Rahmen der Sitzung des Bau-Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.

 

b) Beratung zu Art der Festsetzung

Die Versiegelungsfläche ist speziell für diese beiden Vorhaben zu beraten. Die historische Zielvorgabe der Stadt Wyk auf Föhr ist im Gewerbegebiet bisher immer eine GRZ von 0,5 festzusetzen. Die Art der Nutzung die hier im Rahmen der sonstigen Sondergebiete besonders ausgewiesen wird, hat im Vergleich zu anderen Gewerben ein höheres Versiegelungsaufkommen, was anhand der Flächenermittlung dargelegt wird.

 

Aus planerischer Sicht sollte man zudem anstatt einer Grundflächenzahl (GRZ) eine Grundfläche (GR) festsetzen. Durch die Verwendung der GR besteht die Möglichkeit zwischen hochbaulichen und tiefbaulichen Anlagen zu unterscheiden.

GR 1 - Gebäude und überdachte bauliche Anlagen

GR2 - befestigten Flächen (hierunter Fallen u.a. Verkehrsflächen, Stellplätze)

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Vorstellung der Flächenbedarfsplanung im sonstigen Sondergebiet

 

  1. Die Flächenbedarfsermittlungen der Firmen C. G. Christiansen GmbH & Co. KG und Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu b) Beratung zu Art der Festsetzung

 

  1. In den sonstigen Sondergebieten SO1 Baustoffhandlung und Abfallverwertung (Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG) und SO2 Baumarkt und Baustoffhandlung (C. G. Christiansen GmbH & Co. KG) wird jeweils eine Versieglung von 90% der Grundfläche durch die Stadt Wyk auf Föhr gebilligt.

 

  1. Für den Bereich der sonstigen Sondergebieten SO1 Baustoffhandlung und Abfallverwertung (Johs. Oldenburg GmbH & Co. KG) und SO2 Baumarkt und Baustoffhandlung (C. G. Christiansen GmbH & Co. KG) werden abweichend von der allgemein festgesetzten GRZ jeweils eine GR 1 und eine GR2 festgesetzt.

 

  1. Der Kreis Nordfriesland als Planungsbeauftragter wird über das Ergebnis informiert und soll dies in der weiteren Planung berücksichtigen.

 

 

Gesetzliche Anzahl der satzungsgemäßen Mitglieder/innen des Bau-Ausschusses

Davon anwesend: 11

 

Ja-Stimmen: 11                      Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine satzungsgemäßen Mitglieder/innen des Bau-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -

 

Die Planung wird von den Mitgliedern des Ausschusses positiv aufgenommen. Es wird angeregt, den Grünflächenanteil zu vergrößern bzw. den vorhandenen Grünstreifen als Sichtschutzbereich nach Möglichkeit zu verbreitern. Außerdem soll der Bebauungsplan Nr. 53 keine Vorgaben zur Dachform enthalten. Im bestehenden Gewerbegebiet werde die Dachform über den Bebauungsplan Nr. 20 vorgeschrieben, dies sei nicht mehr zeitgemäß.