Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die anliegende Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen in Unterkünften des Amtes Föhr-Amrum sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren (Unterbringungssatzung) und die anliegende Hausordnung über die Benutzung der Unterkünfte des Amtes Föhr-Amrum gemäß § 7 der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen (Unterbringungssatzung) werden mit der vorgenannten Änderung beschlossen.


Frau Gehrmann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Dem Amt Föhr-Amrum obliegt die Aufgabe Obdachlose, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge, die dem Amt offiziell zugewiesen werden, räumlich unterzubringen:

 

Das Amt Föhr-Amrum ist verpflichtet obdachlose Personen, Asylsuchende und anerkannten Flüchtlinge, die dem Amt Föhr-Amrum zur Aufnahme und Unterbringung zugeordnet offiziell zugewiesen werden räumlich unterzubringen.

 

Zu diesem Zwecke unterhält das Amt Föhr-Amrum eigene Unterkünfte als öffentliche Einrichtung und hat überdies Unterkünfte zum Zwecke der Unterkunft der o.g. Personengruppen angemietet.

 

Die Benutzung dieser Unterkünfte ist gebührenpflichtig. Zur Regelung der Gebühren und Rahmenbedingungen dieser Leistungen ist der Erlass der als Anlage beigefügten Unterbringungssatzung und der Hausordnung zur Unterbringungssatzung erforderlich. Mit der als Anlage beigefügten Satzung wird eine Grundlage geschaffen, ausstehende Zahlungen einzufordern.

 

 

Es wird darum gebeten, den § 5, Abs. 3 dahingehend zu ergänzen, dass die Räumlichkeiten nicht nur besenrein sondern auch unbeschädigt zu übergeben sind.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig