Beschluss:
Die Stadtvertretung
der Stadt Wyk auf Föhr stellt den Jahresabschluss 2016 des Städtischen
Liegenschaftsbetriebes wie folgt fest:
- Der Jahresabschluss des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf
Föhr zum 31.12.2016 wird auf 11.645.416,79 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
- Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn ermittelt sich wie folgt:
·
Per
31.12.2015 136.548,28 EUR
·
Jahresgewinn
2016 335.952,82 EUR
·
Gesamt 472.501,10 EUR
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Jahresabschluss
2016 des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr wurde von der
Steuerkanzlei Andresen und Siedler aufgestellt und von der RN Revision Nord
GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg geprüft.
Zu dem
Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„ Wir haben den
Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
– unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes
„Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr“ für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Landesverordnung über
Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigVO) liegen in der
Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es. Auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Gesetzes über die
überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung
kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz – KPG) und der
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler
Wirtschaftsbetriebe (AV-Jap) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen
Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf
Föhr“ zum 31. Dezember 2016 des gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen
Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen
Beanstandungen.“
Den vorstehenden
Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen.
Eine Verwendung des
oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts
bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder
Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden
Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser
Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328
HGB wird verwiesen.
Der Prüfungsbericht
wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt
unterzeichnet:
Hamburg, den 14.
November 2017
RN REVISION NORD
GMBH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Widera gez. Swinka
Wirtschaftsprüfer
Der Prüfungsbericht
ist dem Kommunalen Prüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das KPA hat
den Prüfungsbericht am 22.02.2018 mit
eigener Feststellung zurückgesandt.
Feststellungsvermerk
des Landrates des Kreises Nordfriesland:
„Der Jahresabschluss
ist in der geprüften Fassung unverändert von der dortigen Stadtvertretung
festzustellen.
Für die
Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.
Die im
Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen bitte ich sorgfältig auszuwerten und
im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig