Sitzung: 24.04.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Witt/000085/1
Sachdarstellung mit
Begründung:
Für
das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ wurde am 30.05.2017 der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2A gefasst. In derselben
Sitzung wurde beschlossen für den Geltungsbereich eine Veränderungssperre zu
erlassen.
Für
die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:
-
Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung des Bestandes unter Neuordnung und Ergänzung
vorhandener Nutzungsstrukturen beiderseits der Inselstraße mit
Versorgungsfunktionen und Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Insel
Amrum
-
Sicherung der
Fremdenverkehrsfunktion für diesen besonderen Teil der Ortslage als Eingang zur
Insel
-
Verbesserung der Gestaltung des
Ortsbildes
Um
die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten
zu können, hat die Gemeinde Wittdün eine Veränderungssperre beschlossen.
Bei
der Ausfertigung und Bekanntmachung der Veränderungssperre ist ein Fehler
aufgetreten. Daher muss die Veränderungssperre erneut beschlossen, ausgefertigt
und bekannt gemacht werden. Die Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2
Jahre betragen.
Die GV beschließt
einstimmig:
Zu a) Aufhebung der
Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 2A
1.
Die Veränderungssperre, beschlossen am
30.05.2017, wird aufgehoben.
Zu b) Erlass einer Veränderungssperre
für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 2A
2.
Für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ in
der Gemeinde Wittdün wurde am 30.05.2017 der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 2A gefasst. Zur Sicherung der Planung wird eine
Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der
vorliegenden Form als Satzung beschlossen.
3.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt die
Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB ).