Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

Für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ wurde am 30.05.2017 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2A gefasst. In derselben Sitzung wurde beschlossen für den Geltungsbereich eine Veränderungssperre zu erlassen.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:

-       Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Bestandes unter Neuordnung und Ergänzung vorhandener Nutzungsstrukturen beiderseits der Inselstraße mit Versorgungsfunktionen und Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Insel Amrum

-       Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion für diesen besonderen Teil der Ortslage als Eingang zur Insel

-       Verbesserung der Gestaltung des Ortsbildes

Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, hat die Gemeinde Wittdün eine Veränderungssperre beschlossen.

Bei der Ausfertigung und Bekanntmachung der Veränderungssperre ist ein Fehler aufgetreten. Daher muss die Veränderungssperre erneut beschlossen, ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Die Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2 Jahre betragen.

 

Die GV beschließt einstimmig:

 

Zu a) Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 2A

1.            Die Veränderungssperre, beschlossen am 30.05.2017, wird aufgehoben.

Zu b) Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 2A

2.            Für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ in der Gemeinde Wittdün wurde am 30.05.2017 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2A gefasst. Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

3.            Die Amtsdirektorin wird beauftragt die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB ).