Sitzung: 24.04.2018 Gemeindevertretung
Begründung/Erläuterung:
Das bestehende Wegekonzept aus dem Jahr 2005 (Fortschreibung 2012) bildet bereits eine insular abgestimmte Grundlage, die insbesondere auch deswegen seinerzeit erarbeitet wurde, um wirtschaftliche Zuwendungen des Landes SH bei diesbezüglichen Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Bohlenwegen in definierten Bereichen) einwerben zu können.
Eine erforderliche Zustimmung und abschließende Abstimmung des Konzeptes zwischen den Gemeinden und nachstehend einzubindenden Behörden hat es trotz regelmäßiger Nachfragen insularer Vertreter bisher nicht gegeben.
Ministerium
für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUR)
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume (LLUR)
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland
(UNB)
Im August 2017 wurde auf kurzfristige Anfrage
des MELUR eine Prioritätenliste erforderlicher Wegebaumaßnahmen im Sinne des
Konzeptes aller Gemeinden erstellt und noch im gleichen Monat an das
Ministerium übermittelt.
Nahezu parallel hat das LLUR in einer umfassenden Stellungnahme vom 26.09.2017 das zunächst insular abgestimmte Wegekonzept „bewertet“ und eingehende Ergänzungs- und Konkretisierungswünsche formuliert, die am 08.12.2017 unter Mitwirkung von Bürgermeister Dell-Missier und dem Unterzeichner mit allen Fachbehörden eingehend im Ministerium erörtert wurden.
Auf Grundlage eines vom LLUR erstellten Leistungsverzeichnisses hat die UAG, Kiel, als seinerzeitiger Konzeptpartner das nunmehr vorliegende Angebot erstellt.
Auch in Anbetracht der unbefriedigenden langwierigen Entwicklung in dieser Angelegenheit hat das MELUR inzwischen eine 100%ige Förderung der Kosten für die Konzeptfortschreibung – bzw. Konkretisierung und Finalisierung in Aussicht gestellt.
In einem insularen Abstimmungsgespräch am 09.01.2018 bestand zwischen den Bürgermeistern bzw. stellv. Bürgermeister Einigkeit, im Rahmen von Eilentscheidungen, das Konzept sobald als möglich fertigzustellen und einen diesbezüglichen Förderantrag durch die AmrumTouristik AöR fertigen zu lassen. Um Ansprechpartner und Sachbearbeitung zentral zu organisieren, wurde die Aufgabe auf die AT AöR übertragen. (Hinweis: Mögliche, sich daraus später ableitende Infrastrukturmaßnahmen sind ungeachtet dessen von den jeweiligen Gemeinden (bzw. Eigenbetrieben) selber zu beantragen.)
Das auf den vorgenannten Verwaltungsebenen hoffentlich sodann abgestimmte Wegekonzept dient als gemeinsame Grundlage für künftige erforderliche Schutz- und Infrastrukturmaßnahmen im Sinne der einschlägigen Richtlinie Schleswig-Holsteins zum Schutz für Entwicklungs-, Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten auf Amrum.
Der Förderantrag zur
Fortschreibung des Konzeptes wurde inzwischen gestellt. Gleiches gilt für einen
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Mit einem Bewilligungsbescheid bzw. Antragsentscheidung
ist indes erst nach Abschluss des Landeshaushaltes (Beratungen voraussichtlich
im Februar) zu rechnen.
Zeitplan
Antragstellung: Januar 2018
Mögl. Bewilligung: März 2018 (nach Abstimmungsverfahren Landeshaushalt)
Auftragserteilung: März/April 2018
Auftragsabwicklung: April-Juni 2018
Abstimmungsprozess: August / September 2018
Ggfls. Nachbearbeitung: September / Oktober 2018
Abstimmung und
Fertigstellung Konzept: bis spätestens Dezember 2018
Die GV beschließt einstimmig:
Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, die Fortschreibung und Fertigstellung des Wegekonzeptes der Insel Amrum aus Gründen einer zentralen Sachbearbeitung als Aufgabe auf die AmrumTouristik AöR zu übertragen und sofort einen dafür erforderlichen Förderantrag beim zuständigen Ministerium stellen zu lassen.
Der Förderantrag wird auf Grundlage eines vorliegenden Leistungsverzeichnisses und Angebotes der „UAG“, Kiel, über netto 7.560,00 € vom 21.12.2017 bei einer voraussichtlichen Förderquote von 100 % gestellt. Nach Bewilligung des Antrages hat die AmrumTouristik AöR den entsprechenden Auftrag inzwischen an die „UAG“, Kiel, zu erteilen.