Sitzung: 24.04.2018 Gemeindeversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sicht die Gemeindeversammlung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 nichtöffentlich beraten zu lassen.