Sitzung: 03.05.2018 Gemeindevertretung
Da die überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigen Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 13 bis 17 nichtöffentlich beraten zu lassen.