Sitzung: 14.06.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Für den nach § 39 GKWG zu bildenden Wahlprüfungsausschuss werden alle Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen zur Wahl vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Es werden alle Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen als Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt.