Beschluss: ungeändert beschlossen

Für den nach § 39 GKWG zu bildenden Wahlprüfungsausschuss werden alle Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen zur Wahl vorgeschlagen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Es werden alle Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen als Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt.