Für den nach § 39 GKWG zu bildenden Wahlprüfungsausschuss werden die GV Thorsten Andresen, Mathias Hölck, Kai Quedens, Cornelius Hinrichs und Thore Blome vorgeschlagen.

Einstimmig werden sie als Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt.