Gesetzlicher Vertreter der Gemeinde ist der Bürgermeister. Sofern er nicht selbst in den nachstehenden Organisationen und Vereinen (ausgenommen Zweckverband „Dr. Carl-Häberlin-Friesenmuseum und Zweckverband Tourismusverband Föhr“) die Vertretung übernehmen will, können diese Aufgaben auf Mitglieder der Gemeindevertretung delegiert werden.