Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde
Wittdün auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan
wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem
Rahmen.
Die einzelnen
Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
Das Vermögen und
die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum
Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- /
außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 1.078.593,01
EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen durch die Rückzahlung des
Kassenkredites i.H.v. 1.000.000,00 EUR an die Investitionsbank S-H geprägt. Der
Ausweis der Liquidität erfolgt über die Verbindlichkeit aus der Einheitskasse
gegenüber dem Amt Föhr-Amrum.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.430.200,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.479.47050 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 49.270,50 EUR überschritten.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen von 245.029,19 EUR gegenüber.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig