Beschluss: ungeändert beschlossen

Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Verbandsversammlung einstimmig (93,2 Stimmen) dafür aus, den Tagesordnungspunkt 15 nichtöffentlich beraten zu lassen.