Zur Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung der Stadtvertretung gibt es einen Änderungswunsch. Bei Punkt 19.2 muss es in Abs. 3, letzte Zeile, heißen "nicht zustimmungsfähig gesehen."

 

Weitere Änderungswünsche zur Niederschrift gibt es nicht. Sie gilt mit der oben genannten Änderung als genehmigt.