1.) Beschluss:
2.) Beschluss:
Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.
Der Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Liegenschaftsbetrieb als optimierten Regiebetrieb führen zu wollen.
1.)
Ausgangslage:
Das Amt Föhr-Amrum ist Eigentümerin einer Anzahl von Immobilien, die von unterschiedlichen Fachbereichen der Verwaltung genutzt werden. In der Anlage ist eine Liste der Liegenschaften aufgeführt, die mit Bestimmtheit größtenteils in das Aufgabenfeld fallen werden. Zunächst beispielhaft zu nennen sind:
- Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Obdachlosenunterkünfte, Sporteinrichtungen oder Wohnhäuser.
Die Wahrnehmung sämtlicher, die Gebäude betreffenden Leistungen, ist Aufgabe einer durchdachten und leistungsfähigen Gebäudewirtschaft.
Dazu zählen:
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten:
(Planung, Realisierung, Projektsteuerung, Bauherrenfunktion).
- Unterhaltung:
(Sanierung,
regelmäßige Begehungen, Wartung technischer Anlagen, Hausmeisterdienste,
Reinigung/Pflegen der Außenanlagen, Energiewirtschaft (Energiemanagement bzw.
Energiecontrolling), Gebäudereinigung).
- Raumvermittlung und – vermietung:
(Vermittlung von
verwaltungseigenem Raum, Koordinierung unterschiedlicher Nutzer, Vereinbarungen
zur Raumnutzung, Objektverwaltung, Mietvertragspflege).
Es ist festzustellen, dass die Verantwortung für Nutzung, Bewirtschaftung und Verwaltung der Immobilien bisher unterschiedlich gehandhabt wurde. Bei der Stadt Wyk auf Föhr erfolgte die Bewirtschaftung durch den Eigenbetrieb „Städtischer Liegenschaftsbetrieb“, bei den Ämtern Amrum und Föhr-Land war sie auf mehrere Fachbereiche verteilt.
Im Vorfeld und bezugnehmend auf Anregung der letzten
Finanzausschusssitzung vom 22.08.2007, sollte im weiteren die Frage der
Gründung eines Kommunalunternehmens nach Beispiel der gegründeten Unternehmen
auf der Insel Amrum geklärt werden. Nach Stellungnahme der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Revision Nord“ würde sich im Fall des
Amtes Föhr-Amrum ein Kommunalunternehmen der reinen Vermögensverwaltung
hingeben und keine Einnahmen erzielen. Es fällt daher nicht unter den Betrieb
„gewerblicher Art“, und damit mangelt es an der erforderlichen
Unternehmereigenschaft. Dies hat wiederum zur Folge, dass insbesondere bei der
Vermietung oder Verpachtung kein Verzicht auf die Steuerbefreiung (§ 9 UStG)
zur Erlangung des Vorsteuerabzuges bei Investitionen möglich ist. Zum
Vorsteuerabzug ist nur der Unternehmer berechtigt (§ 15 Abs.1 UStG). Als
Unternehmer gilt eine juristische Person im Sinne des UStG (§1 Abs.1 Nr. 1) nur
dann, wenn er gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens Lieferungen oder
Leistungen ausführt. Dies ist bei der Verwaltung der Amtliegenschaften nicht
der Fall. Die Absicht, Gewinne zu erzielen und am allgemeinen wirtschaftlichen
Verkehr teilzunehmen, ist nicht gegeben.
Durch die Zusammenlegung zum Amt Föhr-Amrum ist eine
Optimierung bzw. Neuordnung der Gebäudewirtschaft geboten. Dabei ist von einer
Bündelung möglichst aller gebäudewirtschaftlichen Leistungen in einer Einheit
auszugehen. Bislang war die Verwaltung der Liegenschaften so gegliedert, dass
mehrere Abteilungen, wie Hauptamt, Finanzabteilung und Bauamt zuständig waren
und es dadurch zu einer Vielzahl von „Reibungsverlusten“ in finanzieller und
zeitlicher Art gekommen ist. Um diesen Umstand in der Zukunft zu verbessern,
bietet sich nunmehr die Möglichkeit, das Liegenschaftswesen von bebauten und
unbebauten Liegenschaften neu zu ordnen und so gut wie möglich „unter einem
Dach“ zu bündeln. Zu diesem Zweck wird die Gründung eines Amtes für
Liegenschaftswesen des Amtes Föhr-Amrum in Form eines optimierten
Regiebetriebes empfohlen.
1.1) Zukunft des Städtischen Liegenschaftsbetriebes der
Stadt Wyk:
Im Zusammenhang mit einer Betriebsgründung sollen auf Wunsch
der Stadt Wyk sowie aus der Notwendigkeit einer einfacheren Bewirtschaftung
heraus, mehrere strukturelle Änderungen im Städtischen Liegenschaftsbetrieb der
Stadt Wyk vorgenommen werden. Der Städtische Liegenschaftsbetrieb bleibt
bestehen, jedoch in personell abgeänderter Form. In erster Linie ergeben sich
die personellen Veränderungen daraus, dass sämtliches Hausmeister- und
Reinigungspersonal (7 Personen) dem neu entstehenden Liegenschaftsamt zugeführt
wird. Darüber hinaus wird Frau Rechert, bisher überwiegend kaufmännisch im
Eigenbetrieb tätig, zum Amt Föhr-Amrum wechseln und im wesentlichen die
kaufmännischen Aufgaben übernehmen. Um Entscheidungsprozesse zu vereinfachen,
wird desgleichen die Werkleitung vom Amtsleiter des Liegenschaftsamtes
übernommen werden. Die der Werkleitung gegenüber in Angelegenheiten der Stadt
Wyk weisungsbefugte und übergeordnete Person ist weiterhin der Bürgermeister
der Stadt Wyk. Durch diese Umgliederung entstehen für das Amt Föhr-Amrum keine
Mehrkosten, da es eine Kostenerstattung der Stadt Wyk auf Föhr für die
Betreuung der Objekte der Stadt geben wird. Ohne diese Umstrukturierung wird es
nicht möglich sein, einen schlagkräftigen Hausmeister-Pool zu bilden.
2.) Ziele einer optimierten
Gebäudewirtschaft:
Eine Neuordnung der Gebäudewirtschaft sollte folgende Ziele verfolgen:
2.1) Aufgabengebiete:
Kaufmännisch:
- kaufmännische Objektbetreuung, wie z.b. Mieten, Pachten,
Wirtschaftsplanung usw.;
- Erwerb und Veräußerung von Grundvermögen (Kauf, Verkauf, Tausch);
- Verpachtungen;
- Führen des Bestandsverzeichnisses über
amteigene Grundstücke und Rechte an Grundstücken (Liegenschaftsnachweis);
- Haushalts-
und Rechungsangelegenheiten;
- Inventar- und Gerätebeschaffungen für amteigene Gebäude;
-
Verwaltung
und Unterhaltung amteigener Gebäude;
-
Verwaltung
und Betrieb der amteigenen Sporteinrichtungen;
-
Nebenkostenabrechnungen;
-
Vermietung;
-
Verwaltung
amteigener bzw. gemeindlicher Wohnungen, angemieteter Wohnungen;
-
Konzessionsverträge
und -abgaben – Gasversorgung;
-
Konzessionsverträge
und -abgaben – Stromversorgung;
-
Wahrnehmung
amteigener Interessen bei Festsetzungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren
der Finanzämter;
-
Eigen-
und Fremdversicherung gegen Haftpflicht-, Feuer- und andere Schäden der
Liegenschaften;
-
Erfüllung
sämtlicher o.g. Leistungen für den Städtischen Liegenschaftsbetrieb.
Technisch:
-
Technische
Objektbetreuung durch Planung von Bauvorhaben sowie Ausschreibung und Vergabe
von Bauleistung sowie Bauleitungsaufgaben für die Amtliegenschaften und des
Städtischen Liegenschaftsbetriebs der Stadt Wyk auf Föhr;
-
Technische
Unterhaltung für die Amtliegenschaften und des Städtischen
Liegenschaftsbetriebs der Stadt Wyk auf Föhr;
-
Energiemanagement
bzw. Energiecontrolling für sämtliche Amtliegenschaften;
-
Übernahme
des Energiemanagements bzw. Energiecontrollings für sämtliche unbebauten und
bebauten Liegenschaften des Städtischen Liegenschaftsbetriebes sowie der
amtangehörigen Gemeinden;
-
Beschaffung
von Fördermitteln und Abarbeitung des Antragswesen (Förderanträge für
Bauvorhaben);
-
Schaffung
und Betreuung einer „zentralen Hausmeisterei“, die aus den Hausmeistern und
Reinigungskräften sämtlicher Schulen gebildet und vom Fachamt mitverwaltet
wird; dadurch Entstehung der Möglichkeit zur Bildung eines „Hausmeister-Pools“
und somit zur Überbrückung und Verbesserung der Vertretungsregelungen im
Urlaubs- und Krankheitsfall ohne bezahlte Hilfe von außen; zentrale Bedeutung
bekommt dabei eine Art „Ober-Hausmeister“, der die genannten Aufgabenfelder in
Eigenverantwortlichkeit übernimmt und der „zentralen Hausmeisterei“ vorsteht
und diese leitet; insbesondere dieser Punkt ist nicht auf die Verhältnisse der
Insel Amrum übertragbar und bleibt daher für die Betreuung der Amrumer
Liegenschaften aufgrund gewachsener Strukturen unberücksichtigt.
-
Schaffung
eines technischen Gebäudemanagements bspw. durch zentrale Schulungen für
Hausmeister und technisches Betriebspersonal, was Einsparungsmöglichkeiten im
Energiebereich, z.b. im Umgang mit moderner Heiztechnik eröffnet.
3.)
Arbeitsweise des optimierten Regiebetriebes (Amt für Liegenschaftswesen):
Der Optimierte Regiebetrieb funktioniert im Prinzip wie ein Eigenbetrieb. Es erfolgt eine Umstellung auf kaufmännische Buchführung, das Vermögen bleibt jedoch im Haushalt des Amtes bzw. der Gemeinde.
Die Gebäudewirtschaft bleibt in der Organisation der Amtsverwaltung als Dienststelle bzw. Fachamt und stellt keine eigene Rechtspersönlichkeit dar.
Die Einführung der Doppik kann nicht als kaufmännische Buchführung betrachtet werden. Daher ist mittelfristig eine Umstellung von der Doppischen Haushaltsführung auf eine reine kaufmännische Buchführung anzustreben.
Gleichermaßen wird ein eigener Jahresabschluss durchgeführt.
Die Führung des Amtes
erfolgt vom Leiter des Liegenschaftsamtes und dem Haupt- und Finanzausschuss,
die mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden sollten, damit kurze
Entscheidungswege möglich werden. In haushaltstechnischer Sicht ist dabei die
Schaffung gewisser Handlungsspielräume durch Festlegung von genügend großen
Entscheidungsobergrenzen zu nennen, so dass zeitlich lähmende und umständliche
Verwaltungsprozesse vermieden werden. Im Hinblick auf die Schaffung weniger
parzellierter Zuständigkeiten ist darüber hinaus die Einrichtung einer dem Amt
unterstehenden zentralen Hausmeisterei und schließlich eine weitgehende
Unabhängigkeit von der Finanzabteilung zu erwirken.
Die Amtsdirektorin gilt
als die gesetzliche Vertreterin und in eingeschränktem Rahmen auch die
Fachbereichsleitung.
In diesem Zusammenhang darf nicht verschwiegen werden, dass die Bündelung nicht zwangsläufig bedeutet, dass alle Leistungen selbst erbracht werden können. Eine Vergabe an Externe ist dann vorzuziehen, wenn diese die Leistungen mit gleicher Qualität günstiger erbringen können bzw. bei gleichen Kosten einen höheren Qualitätsstandard bieten können.
4.)
Zusammenfassung:
Nach den bisher gemachten Erfahrungen im „Städtischen Liegenschaftsbetrieb“, empfiehlt sich für das Amt Föhr-Amrum grundsätzlich die Schaffung von zentralisierten und gebündelten Strukturen im Hinblick auf die Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften. Gleichermaßen bedeutet dies nichts anderes, als dass eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten herbeigeführt werden sollen. Es ist zwingend notwendig, z.b. die Bereiche Bearbeitung und Planung von Neubauvorhaben bzw. der baulichen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, Energiemanagement und Energiecontrolling sowie einer zentralen Hausmeisterei unter Einfügung der Reinigungskräfte in diesem Betrieb zusammenzuführen und anzusiedeln. Darüber hinaus müssen den Verantwortlichen haushaltstechnisch solche Handlungsspielräume geschaffen werden, dass zeitlich lähmende und umständliche Verwaltungsprozesse vermieden werden und im weiteren zeitnahes Handeln möglich wird sowie kurze Entscheidungswege möglich werden. Im Falle des klassischen Regiebetriebes ist dies hingegen nur schwer umsetzbar.
Schließlich
empfiehlt es sich, dass der Städtische Liegenschaftsbetrieb der Stadt Wyk von
dem Amt für Liegenschaftswesen mitverwaltet wird. Auch die Verwaltung und
Bewirtschaftung von Liegenschaften weiterer Gemeinden kann auf Wunsch
übernommen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig