Die Vorlage Borg/000096/1 wird zurückgestellt.

 

Bgm. Nielsen bedankt sich bei Frau Strödel für ihre Ausführungen und übernimmt wieder das Wort.


Bgm. Nielsen erteilt Frau Strödel das Wort. Sie stellt den Werdegang des Bebauungsplanes dar, der durch das Vorhaben einer Adventure-Golfanlage des Herrn Sven Martens notwendig geworden sei. Frau Strödel geht detailliert die einzelnen Punkte der Satzung durch und erläutert diese.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Borgsum hat am 27.02.2018 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.7 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) beschlossen.

 

Verkürzte Darstellung des Vorhabens:

Die Hofstelle der Familie Martens, Aussiedlungshof Martens in Borgsum, Feld 2, wird durch unterschiedliche Nutzung geprägt. Der landwirtschaftliche Betrieb wurde in seiner Hauptfunktion vor 3 Jahren aufgegeben, jedoch stehen einzelne Gebäude noch unter landwirtschaftlicher Nutzung, hierzu gehört insbesondere eine Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen und Werkzeuge.

Ziel ist es auf der zur Verfügung stehenden freien Hoffläche eine Adventure-Golfanlage zu errichten, um zu dem bestehenden Maislabyrinth ein ergänzendes Freizeitangebot zu etablieren und weiterhin den Fortbestand zu sichern. In einem zweiten Bauabschnitt soll ein Servicegebäude entstehen, um den Gästen der Anlagen die Möglichkeit zu bieten sich länger vor Ort aufzuhalten und eine angemessen Bewirtung zu ermöglichen.

 

Hierfür sollen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten festgesetzt und planungsrechtliche Voraussetzungen für die baulichen Erweiterungen geschaffen werden. Dabei werden weitere Gebäudeteile der Hofstelle nicht überplant, da diese zum Teil in landwirtschaftlicher Nutzung stehen und die verbleibende Hofstelle, laut Aussage des Kreises Nordfriesland, zunächst über § 35 BauGB umgewandelt werden kann, wenn dies in der Zukunft notwendig ist.

 

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen. Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet.
Die Eingaben und Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung behandelt.

 

zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf im Umweltbericht erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf und der Umweltbericht für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet.

 

Die textlichen Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen blau hervorgehoben.

 

 

Aufgrund noch fehlender Planunterlagen stellt Bgm. Nielsen den Antrag die Vorlage zurückzustellen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit neun Ja-Stimmen