Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wyk auf Föhr:

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Wyk auf Föhr

für das Haushaltsjahr 2007

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom                  2007 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

                   § 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haus­haltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher   nunmehr festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

 

im Verwaltungshaushalt

                   die Einnahmen                   3.634.300,-                   637.100,-                   9.197.800,-                   12.195.000,-

                   die Ausgaben                   3.038.000,-                   40.800,-                   9.197.800,-                   12.195.000,-

 

im Vermögenshaushalt

                   die Einnahmen                   31.600,-                   416.100,-                   2.473.900,-                   2.089.400,-

                   die Ausgaben                   251.600,-                   636.100,-                   2.473.900,-                   2.089.400,-

 

 

                   § 2

1.  Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleibt unverändert.

2.  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

3.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

4.  Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

 

 

                   § 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den               2007.

                        Der Bürgermeister

                        (LS)                        gez.: Lorenzen

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2007 der Stadt Wyk auf Föhr sind div. Mehrausgaben / Ansatzverschiebungen entstanden. Die zusätzliche Aufnahme von Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen lässt den Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung für 2007 aufgrund der Vorschriften des § 80 GO zunächst erforderlich erscheinen.

 

Aufgrund von erheblichen Mehreinnahmen im Bereich der Realsteuern schließt der Nachtrags-Haushaltsplan jedoch mit einem besseren Ergebnis ab, als der Ursprungshaushalt. Da die neu aufzunehmenden Investitionen zudem als unerheblich angesehen werden können, besteht aufgrund der o.a. Vorschrift keine gesetzliche Verpflichtung zum Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung.

 

Der Haushalt 2007 der Stadt Wyk auf Föhr ist jedoch der erste (Stadt-)Haushaltsplan ohne die Ansätze für die Verwaltungskosten, die seit der Fusion der Stadt Wyk auf Föhr mit den Ämtern Amrum und Föhr-Land am 01.01.2007 Gegenstand des neuen Amtshaushaltes Föhr-Amrum sind.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint der Erlass der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung deshalb sinnvoll, um bisher nicht berücksichtigte Positionen einzuplanen oder bestehende umzusetzen oder deren Ansätze zu verändern.

 

Auf die Erläuterungen im Planteil des Nachtragshaushaltes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:            Einstimmig