FA- Vorsitzende Elke
Dethlefsen erläutert den Jahresabschluss:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Jahresabschluss 2015 der Amrum Touristik Nebel wurde vom Steuerberater Hesse aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH geprüft.
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat Fidelis Revision GmbH folgenden
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk
erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Amrum Touristik Nebel für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Durch § 13 Abs.1 KPG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 HGrG.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB und § 13 Abs. 1 KPG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze der wesentlichen Einschätzungen des Werkleiters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Waren (Müritz), den 23. Januar 2018
Fidelis Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez.: G. Wenner
Wirtschaftsprüfer
Der Prüfbericht ist
dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt
worden. Das GPA hat den Prüfungsbericht am 28.05.2018 mit eigener Feststellung
zurückgesandt.
Feststellung des
Landrates des Kreises Nordfriesland
Der Jahresabschluss
ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung
festzustellen.
Für die
Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.
Da der
Jahresabschluss nicht in der vorgeschriebenen Zeit aufgestellt wurde und somit
die Prüfung nicht zeitnah erfolgen konnte, wird um eine Stellungnahme gebeten,
wo Hemmnisse in der Erstellung des Jahresabschlusses liegen und welche Schritte
eingeleitet werden, um zukünftig eine fristgerechte Erstellung und zeitnahe
Vorlage der Prüfungsberichte gewährleistet werden können.
Die im Prüfbericht
enthaltenen Feststellungen sind sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der
Möglichkeiten umzusetzen.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nebel stellt den Jahresabschluss 2015 der Amrum Touristik Nebel wie folgt fest:
Der Jahresabschluss der Amrum Touristik Nebel zum 31. Dezember 2015 wird
auf 2.302.566,99 EUR (Bilanzsumme), die Summe der Erträge auf 972.229,78 EUR,
die Summe der Aufwendungen auf 925.923,88 EUR und damit der Jahresgewinn auf 46.305,90 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn soll als Verlustvortrag gelten.
Die GV beschließt den
Jahresabschluss 2015 mit folgender Änderung: Der Jahresgewinn wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
-einstimmig-
Dem Werkleiter Herrn Bernd Dell Missier wird Entlastung erteilt.
-einstimmig-