Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Nebel hat das vom Amtswahlausschuss festgestellte Ergebnis der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 vorgeprüft und festgestellt, dass

 

  1. alle Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren;

  2. bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfalle beeinflusst haben können;

 

  1. die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft war.

 

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindewahl vom 06.05.2018 in der Gemeinde Nebel wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

-einstimmig-