Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Aufnahme von Heike Clausen, Ohl-Dörp 14, 25938 Wrixum, und Marco Kohn, Bi de Kark 10, 25938 Wrixum in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird zugestimmt.


Bürgermeisterin Braun erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Wrixum hat aufgrund ihrer Einwohnergröße zwei Personen als Vorschlag zu benennen. Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Wrixum werden Frau Martina Nissen, Bi de Kark 17 Wrixum und Herr Marco Kohn, Bi de Kark 10, Wrixum. Die Vorgeschlagenen erfüllen die persönlichen Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Im laufe der Beratung wird die bisherige Schöffin Heike Clausen und Marco Kohn für das Schöffenamt vorgeschlagen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit 9 Ja Stimmen