Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Nebel hat aufgrund ihrer Einwohnergröße zwei Personen als Vorschlag zu benennen. Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Nebel werden erneut Frau Verena Dell-Missier, Nebel, Gewerbegebiet 8 und Herr Helmut Bechler, Nebel, Poppenaanj 5. Die Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Beschlussempfehlung:

Der Aufnahme von Frau Verena Dell-Missier, Nebel, Gewerbegebiet 8 und Herrn Helmut Bechler, Nebel, Poppenaanj 5 in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird zugestimmt.

 

-Bei eigener Enthaltung von GV Bechler einstimmig-