Es wird eingewendet, dass die Abstimmung bei TOP 10 „ Wahl von Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 – 2023“ richtig lauten muss:

Ja: 6 Stimmen, Enthaltung: 1 Stimme.

 

Weitere Einwände bestehen nicht gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung.