Der Bürgermeister und die Bauausschussvorsitzende berichten von 2 Festlandterminen, bei denen es  um notwendige Fördermittel für die Sanierung der Fußgängerzone sowie die Neuerstellung der Mittelbrücke ging.

 

Um Zugang zu Fördermitteln für die Sanierung der Fußgängerzone „Grenzenloses Stadterleben“ zu erhalten, ist es notwendig, kurzfristig einen konzeptionellen Überbau zum Thema Ortskernentwicklung zu erstellen, welcher sich in die Förderkulisse „ländliche Entwicklung“ einfügen lässt. Die Thematik demographischer Wandel und Bürgerbeteiligung sind diesbezüglich zu beachten.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig ein geeignetes Entwicklungsbüro auszuwählen und die Vergabe des Konzeptes unter Berücksichtigung der zu beachtenden Vorschriften zu beauftragen.

 

 

Zum Thema Förderung wird außerdem darauf hingewiesen, dass gesamtinsulare Einbindung der Projekte eine Voraussetzung zur Förderung der entsprechenden Projekte ist, auch ist hierbei eine höhere Förderquote als bei gemeindebezogenen Konzepten vorstellbar. Dies solle bei zukünftigen Planungen mit bedacht werden. Dieser Hinweis werde auch im nächsten Amtsausschuss angebracht.

 

Aufgrund der speziellen Insellage mit ihrem begrenzten Raum aber den vielen individuellen Möglichkeiten, könne sich das Ministerium für ländliche Räume die Insel Föhr auch als Modellregion für ländliche Entwicklung z. B. in den Bereichen Wohnen und Gewerbe vorstellen. Auch dies solle im Amtsausschuss besprochen werden.

 

 

Des Weiteren gab es Gespräche zum Umgang mit Problemimmobilien. Auch dies sei ein gesamtinsulares Problem. Seit 2014 gibt es hierzu ein Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Einen Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien kann auf der Internetseite www.bbsr.bund.de eingesehen werden. Wie hoch der mit dem Projekt verbundene Aufwand und damit zusammenhängend der Personalbedarf ist, kann derzeit nicht abschließend gesagt werden.